Busfahrer 1910 hat geschrieben: ↑Fr 25. Mär 2022, 15:18Dann reicht aber der Führerschein A1 bzw B196 nicht mehr zum Führen des Rollers aus.Dann wäre der Führerschein A2 erforderlich.und der Roller würde in eine andere Fahrzeug Klasse und Versicherungsklasse fallen
Gruß
Natürlich, ich hab A2
es ging doch eben um die Möglichkeit größere Reifen eintragen zu lassen, das waren nur Beispiele, die absolut möglich sind und eben auch zur verschnellerung führen daher sollte es bei Reifen mit ner Abnahme auch möglich sein, einfach nachfragen! Jedes Tuning ohne ABE/KBA oder Abnahme führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis, sollte jedem klar sein