STW hat geschrieben:Ansprüche rechtzeitig beim Gerichtsvollzieher anmelden
Ja, in Ösiland nicht beim Gerichtsvollzieher, sondern entweder beim zuständigen Bezirks-RichterIn (meistens sind es weibliche Richter) der "Insolvenzabteilung" oder beim Insolvenzverwalter/Masseverwalter.
Insolvenzverwalter, häh?
Wenn das BezirksrichterIn das Verfahren nicht selbst führen will (Ihr wißt schon: Arbeitsüberlastung ...) beauftragt es einen ortsansässigen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Verfahrens und behält sich nur die Oberaufsicht übers Verfahren vor. Das BezirksrichterIn kann sich nach Lust und Laune in das Verfahren einmischen oder nicht (meistens nicht).
Nur wenn eine öffentliche Versteigerung (der einzelnen Elektroroller) stattfindet, so führt das BezirksrichterIn diese üblicherweise persönlich durch.
Vom Versteigerungserlös, bzw. allgemein vom Liquidationserlös des Betriebes wird vorrangig ("bevorrangte Forderung") das Honorar des Masseverwalters=Rechtsanwalts beglichen.
Man kann sich vorstellen, dass nach Abzug dieses Honorars oft gar nix mehr zum Verteilen an die Gläubiger übrig bleibt.
Viele Rechtsanwälte in Ösiland leben vorwiegend von solchen gerichtlichen Aufträgen. Je nachdem, wie gut sie mit dem zuständigen BezirksricherIn befreundet sind, bekommen sie lukrative oder wenig lukrative Insolvenzverfahren zugeschanzt, bzw. dürfen sich für ihre Tätigkeit wenig oder sehr, sehr viel aus der Masse herausnehmen, denn die Festsetzung der Höhe des Honorars liegt im (faktisch) freien Ermessen des RichterIn (ich wiederhole: Das Honorar des Masseverwalters ist bevorrechtete/bevorrangte Forderung).
Viele Leute in Ösiland, die mal Probleme mit einem örtlichen Bezirksrichter hatten, haben versucht, mittels eines örtlichen Rechtsanwalts zu ihrem Recht zu kommen.
Und sich dann gewundert, warum dieser Rechtsanwalt überhaupt nichts Zielführendes unternommen hat, Fristen verstreichen hat lassen etc.
Merke: Kein Rechtsanwalt in Ösiland will es sich mit dem Richter verscherzen, der ihm die Insolvenzverwaltungs-Aufträge zuteilt.
Ähnliches gilt für Besachwalterungen (Entmündigungen erwachsener Personen, die entweder verrückt oder geistig behindert sind, oder halt nur Opfer einer Intrige geworden sind, wie Gustl Mollath). Auch hier wird in aller Regel ein örtlicher Rechtsanwalt als Sachwalter (Vormund) eingesetzt. Manche dieser "Besachwalterten" waren zuvor reich (haben zB ein Vermögen geerbt); man glaubt gar nicht, wie schnell so ein Vermögen sich unter Verwaltung eines Sachwalters in Luft auflöst. Häuser, Autos, wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände ... alles kann der Sachwalter-Rechtsanwalt im Namen des Entmündigten sofort rechtswirksam verkaufen. ZB die Häuser weit unter Wert an befreundete Immobilienhaie, und sich dann den Gewinn privat mit dem Immobilienhai teilen.
Selbstverständlich nur dann, wenn das RichterIn, unter dessen Oberaufsicht dies stattfindet, beide Augen zudrückt. Dann aber ist buchstäblich alles möglich.
(Ich habe vor über 20 Jahren die Rechtsverdreherei studiert und wäre damals um ein Haar Richter geworden, daher diese ernüchternden Insiderinfos)