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NIU MQI GT 45 oder 70kmh

Verfasst: Sa 9. Apr 2022, 17:53
von AdvancedF
Hey Leute,
ich war heute die NIU Roller Probefahren und stehe jetzt vor der Entscheidung...
Sollte ich lieber den 70kmh Roller kaufen? Mir fehlt dafür der Führerschein, also würde ich die B196 Führerscheinerweiterung machen..
Mit dem großen Nummernschild kann ich die THG-Quote beantragen und auf den Förderungsbeitrag hoffen.
Mich stört daran, dass kein anderer ohne den passenden Führerschein fahren kann und das der B196 nicht in Belgien und Holland gilt. Ich wohne an der Grenze in Aachen, d.h. weiß ich nicht ob ich Belgien & Holland ausschließen möchte.

Im Shop wurde mir gesagt, man könnte ggf. auch für die 45km/h Variante ein großes Nummernschild beantragen und dann auch die Förderung abgreifen.. Ist die Frage welche weitere Kosten - & Nachteile da auf einen zukommen. Man kann ihn damit aber wohl TUV befreien.

Bei der 45km/h Variante stört mich eigt. nur, dass man sowohl in der Stadt als auch teils dann mal auf einer Landstraße schon zum arg nervigen und "für sich selbst gefährlichen" Verkehrshinderniss wird.

Was würdet ihr machen?

Freue mich über eure Tipps und den Input.

Beste Grüße,
Fabian

Nutzerprofil: Pendeln ~5km zur Arbeit, ~10km zum Sport, kleine Einkäufe, teils mit Freundin, fürs Pendeln alleine.

Re: NIU MQI GT 45 oder 70kmh

Verfasst: Sa 9. Apr 2022, 20:43
von didithekid
Hallo,

der Vorteil der B196-Regelung ist, dass man mit Autoführerschein und Nachschulungskosten bei der Fahrschule um 800€ (ohne Prüfungsstress) die Erlaubnis für A1 Fahrzeuge in D bekommt. Einen regulären A1- oder A2-Führerschein kann man aber natürlich auch machen und dann auch im Ausland fahren. Das wird aber mindestens doppelt so teuer und ist mit regulärer Prüfung. Wenn man sich vorstellen kann, später auch Motorräder über 11kW/15PS zu fahren, sollte man dann gleich den Motorrad-Füherschein machen, der wenig teurer als der A1 ist.
Da Aachen ja zu 45% von Ausland umgeben ist und die Provinz Limburg ja auch kein unatraktives Roller-Revier ist, würde für mich die Frage in dieser Richtung beantwortet. Du musst das für Dich aber natürlich selbst wissen.
Ich selbst habe ja den A und bin überzeugter Leichtkkraftroller-Fahrer unterwegs mit 75 km/h und bastele am 90 km/h-Roller für stückweise Autobahn.

Kaufst Du das 45 km/h Modell und fährst die Geschwindigkeit die für 15-Jährige erlaubt ist, reicht der Akku etwas länger. Du brauchst nicht zum TÜV und zunächst ist auch das Versicherungskennzeichen güstiger. Beim 70er oder 100er-Roller (Mqi GTevo) zahlst Du für die Leichtkraftrad-Haftpflicht-Versicherung zunächst deutlich mehr. Mit Schadensfreiheitsrabatt gleicht sich das aber nach drei Jahren an und KFZ-Steuern sind auch Null. Der Mqi GT wäre auch in der 45er-Variante kräftig genug für zwei Personen.
Mit entsprechender Fahrerlaubnis wäre aber auch der neue evo eine Überlegung wert, um B196 oder den Motorradführerschein argumentativ zu stützen. Wenn schon denn schon.

Viele Grüße
Didi

Re: NIU MQI GT 45 oder 70kmh

Verfasst: So 10. Apr 2022, 21:30
von AdvancedF
Didi, danke dir für deinen Input.
Ich denke der A1 ist mir zu teuer, da fang ich wohl erstmal mit der Erweiterung an. Ich denke 70km/h sind einfach angenehmer und sicherer.

Drei kurze Fragen:
- Bei dem großen Modell (70km/h) bin ich Quote berechtigt, richtig?
- Bei dem großen Modell ist zwar eine Zulassung, aber kein TÜV notwendig, richtig?

d.h. werde ich wohl zuerst den Führerschein machen und mir dann den Roller zulegen <3

Re: NIU MQI GT 45 oder 70kmh

Verfasst: So 10. Apr 2022, 21:50
von didithekid
Hallo,

die großen Modelle wie z, B. der 70 Km/h werden im Straßenverkersamt als Krafträder >45 km/h (L3e) wie Motorräder zugelassen und müssen dann auch alle zwei Jahre zum TüV, wo aber nicht viel gemacht wird (Abgasuntersuchung erübrigt sich ja). Bremsen und Licht müssen halt funktionieren und das Lekkopflager wird auf Rastung geprüft. Reifen halten lange.
Unterschied Leichtkraftrad <11kW/15PS L3e-B zu goßem Motorrad L3e-A >15 PS ist keine KFZ-Steuer (die E-Motorräder wie -Autus sonst ab dem 11ten Jahr auf Gewicht zahlen) und man kann das kleine Breitkennzeichen (ehemals 80er) bekommen, auf das auch längerte Nummern zusammen mit dem E passen.
Zu den Quoten-Fragen bin ich kein Experte, aber die Fahrer der 65 km/h und 70 km/h Roller berichten hier, dass sie da was bekommen würden.
Vermutlich dient die amtliche Zulassung als E-Fahrzeug, da als Nachweis.

Viele Grüße
Didi