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Führerscheinfrage

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 14:33
von iceb
Hallo zusammen,

ich bin nicht so ganz im Bilde. Ich bin Jahrgang 1966 und habe einen alten Klasse 3 (Auto-)Führerschein.

Kann mir jemand sagen, welche Scooter ich damit fahren dürfte?

Danke, Ella

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 14:38
von Peter51
Alle 45km/h Roller.

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 14:59
von tcj
oder 'ne alte Schwalbe (60km/h) - wäre dann aber das falsche Forum :lol:

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 15:10
von vsm
Wichtig ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Datum des Führerscheinerwerbs. Bei Baujahr '66 gehe ich mal von einem Führerscheinerwerb zwischen '80 und '98 aus. Zusätzlich zu den 45 km/h Rollern (mit max. 4kW) darfst Du noch dreirädige! Fahrzeuge der "Motorradklassen" A1 und A fahren.

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 16:15
von iceb
DANKE ;)

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 11:25
von chrispiac
vsm hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 15:10
Wichtig ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Datum des Führerscheinerwerbs. Bei Baujahr '66 gehe ich mal von einem Führerscheinerwerb zwischen '80 und '98 aus. Zusätzlich zu den 45 km/h Rollern (mit max. 4kW) darfst Du noch dreirädige! Fahrzeuge der "Motorradklassen" A1 und A fahren.
Das entscheidente Datum ist der 1. April 1980. Wenn Du deinen Autoführerschein vor diesem Termin erworben hast, besteht in der BRD Bestandschutz der damals enthaltenen Klasse 4. Die Klasse 4 wurde am 1.April 1980 heruntergestuft auf die heutige Klasse AM. Davor entsprach sie ähnlichen Regelungen der heutigen Klasse A1. Entsprechend darfst Du mit einem Autoführerschein, der vor dem 1. April 1980 erworben wurde, Leichtkrafträder (125 ccm), bzw. Elektroroller bis 11kW Dauerleistung fahren.

DDR Führerscheine der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5t) bis 2.Oktober 1990 enthalten keine solche Regellung, dazu war der Führerschein A (Krafträder) oder M (Kleinkrafträder) nötig.

Re: Führerscheinfrage

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 11:41
von vsm
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ella ihren Führerschein mit 14 gemacht hat, dürfte recht gering sein. ;)
Insofern gelten für sie maximal die von mir genannten Vorteile beim Führerscheinerwerb zwischen 1980 und 1998.