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Gesetzgebung
Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 12:29
von hquant
Ich überlege mir einen Roller zu kaufen. Interessant Finde ich den Xiaomi M365. Allerdings würde ich den Roller gerne zulassen/versichern, sobald die diesbezügliche Gesetzgebung in trockenen Tüchern ist. Angeblich in diesem Frühjahr. Nun stellt sich mir die Frage, ob man so ein Gerät nachträglich legalisieren kann, oder ob man besser wartet, bis die Gesetzgebung durch ist und erst dann bei einem Gerät mit Straßenzulassung zugreift. Im Web finde ich dazu bislang keine Aussagen. Weiß hier jemand Bescheid?
Re: Gesetzgebung
Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 12:56
von Evolution
Der zweite Vorschlag ist definitiv der leichtere, sichere und kosteneffektivere. Besser als hinterher mit einem Scooter dazustehen, der null Chance hat jemals strassenzugelassen zu werden. Der Xiaomi M365 ist übrigens ein E-Scooter kein Roller.
Re: Gesetzgebung
Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 14:13
von hquant
Hab jetzt doch noch etwas gefunden. Da sind so ziemlich alle meine Fragen beantwortet...
https://escooter.blog/2019/02/06/kann-e ... -erlangen/
Re: Gesetzgebung
Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 14:32
von Evolution
In diesem Blog wird nichts anderes mit vielen Worten gesagt. Allerdings liefert der Blog viel Hintergrundwissen über die derzeitige Entwicklung. Noch einmal, die Importeure denken auch gewinnorientiert und bevor man in alte Modelle investiert, um die Straßenverkehrszulassung zu bekommen und tausende von Euros in TüV-Gutachten verpulvert, importiert man lieber gesetzeskonforme Scooter mit COC, die sich sofort vermarkten lassen.