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A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 17:50
von cphborsdorf
Darf ich den NUI NGT mit dem Führerschein A1 und dem Zusatz 79.05 überhaupt fahren .
Re: A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 18:47
von Peter51
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Du darfst.
Re: A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:41
von cphborsdorf
Ist in der Leermasse die Batterie enthalten?
Re: A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 21:03
von cphborsdorf
Auf der seite
www.busgeldkatalog.org steht unter 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
Mehr als irgendwie ??? unlogisch oder
Re: A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 22:45
von Peter51
Ja, ist unlogisch. Ein 100kg Roller (mit Batterie) darf also max. 10kW haben. Auf dem Markt kenne ich keinen 11kW Roller unter 110kg......
Re: A1 mit Zusatz 79.05
Verfasst: So 19. Mai 2019, 07:40
von vsm
cphborsdorf hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 21:03
Auf der seite
www.busgeldkatalog.org steht unter 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
Mehr als irgendwie ??? unlogisch oder
Wie Peter schon sagt, gibt es solche Fahrzeuge wahrscheinlich nicht, aber logisch ist das schon: Wenn eine neue Beschränkung einer Fahrzeugklasse (wie hier das Leistungsgewicht) beschlossen wird, werden alle zuvor erteilten Fahrerlaubnisse davon ausgenommen.