Sorry das kann ich so nicht bestätigen, wenn ein Fahrzeug zugelassen wird, dann wird auf alles geachtet, auch die Beleuchtung.
Wird an der Beleuchtung rumgespielt, etwas verändert ist das Strafbar und dann erlischt die Zulassung + Versicherung.
Auszug: Änderungen oder Modifizierungen der Beleuchtungsgruppen sind strafbar und führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Weiter: Wird die LED Beleuchtung samt ABE oder ECE Prüfsiegel verkauft, haben Sie daran nichts zu verändern oder herumzuspielen.
Macht ein Händler das, kann dieser zur Rechenschaft gezogen werden ECE-R hin oder her, er ist kein Beamter einer Zulassungsstele und wenn, dann nicht im Dienst. Was er privat macht, fällt nicht unter diese Regelung.
Habe mit dem TÜV und der Genehmigungsstelle telefoniert, diese meinten, hat diese Roller eine Genehmigung, Straßenzulassung, ist da nichts zu verändern oder zu deaktivieren. Das ECE-R 53 ist nur für Dekra oder TÜF Sachverständige relevant aber nicht für den Käufer der das Fahrzeug mit Zulassung ersteht, auch muss dieser sowas nicht wissen.
Ist also ein Beamter der Meinung das durchsetzen zu müssen, wird er sich vor Gericht und dem Unternehmen und TÜV, DEKRA verantworten müssen, Gelb hin oder her. Du kaufst ein Fahrzeug was zugelassen wurde, damit wäre dann TÜF, DEKRA, Händler in der Verantwortung.
Weiter, gäbe es, falls ECE-R 53 dies untersagt ein Konflikt, da diese Regelung nicht Rechtskonform ist für den normalen Bürger, weiter müssten alle Fahrzeuge, dann aus dem Verkehr gezogen werden und auch die Betriebserlaubnis entzogen werden.
ECE-R ist ein Regelwerk für Fachangestellte, wie dem TÜF und DEKRA und nicht verbindlich für dich als Käufer, da du diesen bereits mit einer Zulassung kaufst. Ob da was nicht konform ist, braucht dich als Käufer nicht interessieren, die verantwortlichen sind dann die Verkäufer, Zulassungsstellen. Du hast die ABE, Zulassung? Wenn ja, dann alles schick.
Das einige Beamten auf diesen ECE-R 53 quatsch noch immer geschult werden, ist verdammt bescheuert und Schikane, da diese Regelung nur für Sachverständige anwendbar sind. Punkt. Wurde das Fahrzeug schon zugelassen, können diese auch nicht einfach gegenteiliges behaupten.
Und jeder Beamter landet vor Gericht, wenn mich jemals einer deswegen rauswinken sollte. Wenn es sein muss, bis zum Oberlandesgericht.
Denn einfach selbst Hand anlegen und diese selbst zu verändern geht genauso wenig, wenn also ein Polizist dich anhält, kann er sich auch gleich mit dir vor Gericht verantworten und das dort klären lassen.
Und zu Not kannst du auch gelbe "Selbstklebende Folie" auf die LED drauf machen. Aber auch hier könnte man schon von einer baulichen "Veränderung" sprechen, wenn dann muss das der Vertriebshändler machen. Und eben nicht der Händler vor Ort, denn dieser macht sich mit der Veränderung, Abschaltung ohne Absprache auch strafbar.
Sprich alle Trinity Uranus und Sunshine 3.0 und andere Modele, müssten aus dem Verkehr gezogen werden ohne Nachbesserung.
Viel Spaß vor Gericht und ich sags noch mal, als normaler Händler oder Privatperson hat man nichts zu verändern an der Beleuchtungsanlage.
Das ist nur den Hauptvertriebshändlern mit Absprache der Zulassungsbehörden vorbehalten, gestattet.
Wer mir nicht glaubt, ruft, die DEKRA, TÜF, Zulassungsstelle an. Punkt.
Aber hier ankommt und unqualifiziertes Zeug von wegen ECE-R 53 rein zuschmeißt und das ohne Fachwissen, finde ich schon etwas treist.
Auch wird in diesem und anderen Foren soviel Miss geschrieben, da frage ich mich, wer trägt hier eigentlich noch für "echt" relevante Informationen bei und fasst diese auch mal zusammen in positiv und negativ. Habe ich Lust 100 A4 Seiten zu lesen, nein ganz sicher nicht.
Unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php und andere Unterquellen, steht auch nichts eindeutig, denn es handel sich hier auch noch um "Leichtkrafträder" und kein Kraftfahrzeug.
Weiter ist die Aussage auf
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... ahrzeugen/
sind nicht ganz korrekt und auf alle Fahrzeuge anwendbar. Beispiel Leichtkrafträder, Polizeifahrzeuge, Krankenwaagen, Militär. Diese Regeln treffen weitestgehend nur für "Private" PKW´s zu.
Also bitte mehr aufs kleingedruckte achten und nicht irgendwas behaupten.