Hi,MEroller hat geschrieben:Ja, danke für den Bericht eines erfolgreichen Ummeldeverfahrens Nur nicht vergessen bei aller Euphorie über Wegfall des jährlichen Schildchenwechsels: alle 2 Jahre geht es zur HU, so ca. 60€ kostet das dann auch...
ne er bleibt von HU und Steuer befreit - nur die Versicherung wird gebraucht.
HU ist im §29 StVZO geregelt: Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung...haben...regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Da er aber freiwillig zugelassen wurde und nicht zulassungspflichtig ist, benötigt er auch weiterhin keine HU.
Bin gespannt ob es irgendwann Irritationen (Polizei) führt, dass ich lediglich die Zulassungsplakette drauf habe und keine für die HU.
Weil mein Kennzeichen niemanden was angeht. Die einzige Plakette die drauf ist, könnt ihr aber sehen.2Alf20658 hat geschrieben:Leider hat er das Kennzeichen verpixelt ( warum ? ), sonst könnte man erkennen das dort keine TÜV-Plakette drauf ist.
Bei mehr als 4 Elektro-kW ist ja eh Schluss mit der zulassungsfreiheit.MEroller hat geschrieben:Das wäre dann ja der totale no-brainer, abgesehen 5kW Eintragungen und so
Wichtig nur bei der Versicherung: unbedingt darauf bestehen, dass er als ein LeichtkraftROLLER eingestuft wird und nicht als LeichtkraftRAD, da sind mal kurz 300% Kostendifferenz drin...