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Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 17:07
von NetFritz
Hallo
Ich möchte ein E-Scooter kaufen.
Kann man mit dem SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter mit STVZO auf Fahrradwegen fahren ?
Oder braucht er eine neue Zulassung nach der neuenen Verordnung die im Mai rauskommt.
Wenn ja, wird SXT diesen oder einen ähnlichen in kurzer Zeit nach der neuen Verordnung haben?
Vielleicht gibt es ja noch andere Hersteller die sowas in Vorbereitung haben.
Gruß NetFritz
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 17:15
von Ganter Ingo™
Ich denke NEIN, denn dieser E-Scooter hat ja bereits eine Zulassung als Elektroroller mit Straßenzulassung. Er fällt also nicht unter die geplante, neue Verordnung für Mini-E-Scooter, auch Elektro-Tretroller genannt.
Die Betonung liegt in diesem Fall auf Straße.
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 17:26
von NetFritz
Hallo
Ich will aber im Normalfall nur auf dem Radweg und nicht auf der Straße damit fahren.
Dann muss ich wohl noch etwas warten und mich weiter umschauen.
Da ich schon im Seniorenalter bin kommt auch nur so ein Teil mit Sitz infrage.
Gruß NetFritz
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 17:34
von Ganter Ingo™
Was ich bei viel zu starkem PKW-Verkehr mache, verrate ich an dieser Stelle besser nicht. Auf jeden Fall fahre ich dennoch sehr zurückhaltend, destruktiv und nehme selbstverständlich auf alle Radfahrer Rücksicht.
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 18:09
von Harry
Hallo Fritz,
da der SXT500 bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h hat, darfst du außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem eScooter auf Radweg fahren.
Bei diesem Schild
- Mofa-frei.gif (12.12 KiB) 2987 mal betrachtet
auch innerhalb von Ortschaften.
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 18:33
von Evolution
Es gibt bereits eine neue 2019er Version, die angepasst nur 20 km/h fährt. Ist also kein Problem, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt.
https://www.sxt-scooters.de/en/Scooter- ... -duty.html
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 20:46
von NetFritz
Hallo
Trotz der Höchsgeschwindigkeit von 20km/h darf der E-Sooter doch nicht auf Fahrradwegen gefahren werden ?
Gruß NetFritz
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 21:14
von Evolution
Wenn die Verordnung in Kraft tritt, darf er. Die Verordnung verlangt sogar das Fahren auf dem Radweg.
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 22:10
von NetFritz
Hallo
Aber doch nur wenn er die Zulassung nach eKFV die hat er aber nicht.
Und er hat 600W statt der geforderten 500W.
Gruß NetFritz
Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Verfasst: Di 30. Apr 2019, 06:03
von vsm
NetFritz hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 20:46
Hallo
Trotz der Höchsgeschwindigkeit von 20km/h darf der E-Sooter doch nicht auf Fahrradwegen gefahren werden ?
Gruß NetFritz
Wie Harry schon geschrieben hat: Ein L1e-Fahrzeug mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa-Klasse) darf außerhalb geschlossener Ortschaften
immer und innerhalb geschlossener Ortschaften
nach Freigabe den Radweg nutzen. Das gilt in dieser Form seit 2007 (?).
Edit: Hier noch schnell die Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 4 Satz 6 StVO und
§ 41 Abs. 2 i.V. mit
Anlage II Abschnitt 5 Nr. 16 StVO