Begriffsklärung "zulassungsfrei"

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didithekid
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Re: Begriffsklärung "zulassungsfrei" und E-Kennzeichen

Beitrag von didithekid »

Hallo,

um die Frage Lechtkraftrad mit E-Kennzeichen muss es keine längere Diskussion geben, da jedes Bundesland sein eigenes, eher schlecht verständliches Regelwerk an seine Zulassungstellen herausgibt und die dortigen Amtspersonen das auch nicht immer auf die gleiche Weise und "kundenorientiert" verstehen. Letztendlich muss man (heutzutage) hoffen, dass schnell und unkompliziert das Amts-Siegel auf die Kennzeichen geklebt wird. Und die meisten Zulassungsstellen bemängeln gerade dabei fehlenden Platz für das Amts-Siegel und das HU-Siegel.
Egal ob nun E-Kenzeichen oder Saison-Kennzeichen. Wenn keine kurzen Nummern mit einem Buchstaben und nur zwei Zahlen mehr frei sind, wird der Platz eng. Zwei Buchstaben mit zwei Zahlen oder einer mit drei Zahlen klappt in Kombination mit dem E eher nur mit dem breitem Leichtkraftrad-Kennzeichen (mit dem früher die 80 km/h-Geräte zu erkennen waren) oder mit dem superbreiten Motorrad-"Kuchenblech" früherer Zeiten.
Wer noch längere Buchstaben/Zahlen-Kombinationen mit dem E erhalten hat, kann dies ja hier posten, aber da wird einem schnell das E "ausgeredet".

Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)

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