rollergirl hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2024, 11:50
Wichtig ist das dafür eine ausgestellte Herstellerbescheinigung für die Fahrzeug- /Reifenkombinationen verfügbar ist, mit der man dann zum TÜV jockeln kann für die Abnahme.
Nein. Die Reifenfreigaben der Reifenhersteller sind seit vier Jahren Geschichte. Es gibt noch eine Übergangszeit bis Ende dieses Jahres, dann werden die noch geltenden Freigaben hinfällig.
Du musst zwingend zu einer Abnahme zu einem Prüfer und musst die Reifen eintragen lassen (wenn die Dimensionen nicht im CoC stehen). Dabei würde natürlich eine ältere Herstellerfreigabe helfen, den Prüfer positiv zu stimmen. Nur wird das keiner mehr machen, da neue Freigaben (bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) seit 2020 sowieso nicht mehr zulässig sind.
Siehe auch:
https://www.reifen24.de/info-cockpit/al ... enbindung/
Die Prüforganisationen freut es natürlich, ich denke, die haben da erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben.
Bei meiner TCmax war es kein großes Ding. Bei den von Dir angegebenen Reifen 140/80-17 ist im Vergleich zum 140/70-17 ist es möglicherweise etwas schwieriger:
- 1,4cm mehr Radius (Freiräume an Schutzblechen etc. muss noch passen)
- 1,4cm mehr Bodenfreiheit und Sitzhöhe
- 4,5% Reifenumfang mehr
- 4,5% niedrigere Tachoanzeige (!!!).
Aus 50km/h angezeigter Geschwindigkeit werden 48km/h.
Das wird m.E. dazu führen, das der Prüfer sehen will, das die Tachovoreilung noch da ist bzw. der Tacho auf keinen fall weniger anzeigt, als das Fahrzeug fährt (das gibt eine Probefahrt mit GPS-Messung).
Auch will er dann sehen, dass das Fahrzeug die im CoC festgelegte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet (unsere Fahrzeuge regeln ja nach Drehzahl der Räder ab).
Und ja, Surron könnte CoC ausstellen, wo die verschiedenen Reifendimensionen bereits aufgeführt sind, das würde helfen. Möglicherweise geht das aber nicht, weil dann Tacho und Abregelgeschwindigkeit bei unterschiedlichen Reifendimensionen auch unterschiedlich sein müssten. Das weiss nur Sur-Ron.