Der Gesetzgeber möchte wohl einfach, dass auf dem "großen" Kennzeichen sichtbar und überprüfbar ist, dass das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung gemacht hat und somit im Rahmen des Möglichen technisch sicher ist. Weil die L3e Klasse ("125") aufgrund der gefahrenen möglichen Geschwindigkeiten deutlich gefährlicher ist für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer, als beispielsweise ein Mofa 25 oder eine 45iger. Eine HU-Plakette auf einem Versicherungskennzeichen würde auch doof aussehenMQI-Berlin hat geschrieben: ↑Mi 1. Nov 2023, 17:13Du meinst also, dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden, dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung
Interessant, man benötigt sich also eine Zulassung, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, das Fahrzeug ist aber nicht Zulassungspflichtig.
Wirklich interessant.
Im übrigen kann man sich aussuchen, ob man diese Zulassungsbescheinigung I und II nimmt oder nicht
Mal davon abgesehen, dass die 125iger auch ohne "Elektro" immer noch steuerfrei sind....