Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid, bei der freiwilligen Zulassung, bekommen?
Es geht hier nur mur die L1e-Fahrzeuge.
Ich habe dazu folgendes gefunden und genau so wurde es mir auch auf der Zulassungsstelle gesagt:
Ich finde, das widerspricht ganz klar der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)Nach heutiger Auskunft von [geschwärzt] (LBV Mitte) werden für Kleinkrafträder ab sofort in Hamburg (grundsätzlich) nur noch zweizeilige Kfz-Kennzeichen mit einer Breite (Größtmaß) von 280 mm vergeben, Höhe 200 mm. Hieraus ergibt sich unmittelbar, dass nun doch höchstens vierstellige Erkennungsnummern für Kleinkrafträder zugeteilt werden müssen.
Ausgestaltung der Kennzeichen"
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.