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Nach Totalschaden muss Münchnerin 861€ von 1000€ Förderung zurück zahlen :-(

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 20:17
von tiger46
Nach Totalschaden muss Münchnerin 861€ von 1000€ Förderung zurück zahlen :-(

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ele ... -1.3915674

Laut Artikel hätte sie den Roller einfach noch 2 Jahre (36 Monate ist Behaltepflicht) um ca. 80€ angemeldet lassen können & hätte sich somit 781€ erspart. Kontrolliert ob eRoller auch bewegt werden, wird nicht. Ehrlichkeit wird nicht belohnt.

Re: Nach Totalschaden muss Münchnerin 861€ von 1000€ Förderung zurück zahlen :-(

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 21:17
von chrispiac
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass der Ehrliche, der Dumme ist! Bei einem Versicherungsfall mit Totelschaden erst wieder einen Neuantrag auf Förderung stellen müssen! Also, wenn es zu solchen Verzögerungen bei der Wiederbeschaffung des „Ist“-Zustandes bei geförderten Elektrofahrzeugen kommt, darf man sich - trotz hoher Förderungsbeträge in München - nicht wundern, wenn es mit dem Umstieg auf Elektromobilität in Bayern nichts wird (bei einem KFZ hätte man womöglich ein Jahr oder länger warten müssen, um wieder ein Neufahrzeug zu bekommen). Vielleicht nimmt sich jetzt die örtliche Politik mal der Sache an und bringt ein „Folgeförderungsformular“ auf den Markt, mit dem man die vorhandene Förderung in so einem (Un-)Fall (mit Totalschaden) auf einen Neuelektroroller übertragen kann (es wird bestimmt nicht der Letzte Unfall mit einem geförderten Fahrzeug sein).

Es ist zwar richtig, das die Verwaltung über die öffentlichen Ausgaben wachen muß, aber so eine (gewollte?) Unflexibilität ist deutsche Beamtenmentalität par Excellence. Kann man für sowas nicht mal einem Preis ausloben? Mir schwebt da der Titel „staatlicher Bürgerverarscher ersten Ranges“ und schlage einen „stinkenden (Verbrenner-)Orden am Bande“ vor, damit man diesen Mief aus den Amtsstuben schon von weitem Wahrnimmt und sich fernhalten kann.

Re: Nach Totalschaden muss Münchnerin 861€ von 1000€ Förderung zurück zahlen :-(

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:08
von apfelsine1209
Das passt zu der schon öfters gehörten aussage, daß die münchner förderung ein bürokratie-monster sei. Die betroffene wird sicherlich das letzte mal ehrlich gegenüber behörden gewesen sein. Bravo, gut gemacht !

Bei der gelegenheit: hab' mir die münchner förderung 'mal angesehen: sie ist auch ein schönes beispiel dafür, in welchem maße gewerbetreibende gegenüber "gewöhnlichen" bürgern bevorzugt werden, denn
1) die förderung gibt's auch für privatleute nur auf den nettopreis (der für gewerbetreibende wegen vorsteuerabzug ja sozusagen identisch mit deren bruttopreis ist)
2) gewerbetreibende können auch den nach förderung noch verbleibenden kaufpreis abschreiben (AfA), der privatmann guckt auch in dieser hinsicht mit dem ofenrohr ins gebirge.

Sprich: der gewerbetreibende zahlt erstens (viel) weniger als der privatmann, erhält zweitens aber die gleiche förderung und kann drittens den rest vom kaufpreis auch noch komplett von der steuer absetzen. Sprich: beim privatmann gehen von den 25% förderung 19% gleich wieder für die märchensteuer drauf, beim gewerbetreibenden sind's echte 25% (plus die AfA).

Re: Nach Totalschaden muss Münchnerin 861€ von 1000€ Förderung zurück zahlen :-(

Verfasst: So 25. Mär 2018, 10:25
von Wasted
In den Förderbedingungen ist glasklar geregelt, dass im ersten Schritt ein Antrag mit gestellt werden muss, welcher zusammen mit dem Angebot des Händlers an die Behörde geschickt wird. Anschließend bekommt man eine verbindliche Zusage. Aus erster Hand kann ich sagen das bei diesem "Bürokratie-monster" der Papierkram kinderleicht auszufüllen ist und nach 2-3 Wochen die Zusage im Briefkasten sein sollte. Die "staatlichen Bürgerverarscher ersten Ranges" in ihren Amtsstuben sind übrigens problemlos telefonisch zu erreichen, sehr freundlich und beantworten einen alle Fragen. Vielleicht hätte die Dame im Artikel auch einfach mal zum Telefonhörer greifen sollen, dann hätte man ihr genau erklärt was im Falle ihres Unfalls zu tun ist.