Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Der Bericht war heute morgen übrigens auch im Fernsehen bei Welt zu sehen.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Die Süddeutsche Zeitung lästert über die gesetzesverhindernde und modernitätsfeindliche Bundesregierung ab:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4173698
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- tiger46
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Heute um 14h soll es weitere Info zu Zulassungsbedingungen in D geben:
https://twitter.com/scooterhelden
Echt ein Wahnsinn, wie diese elektrischen Kleinstfahrzeuge in D benachteiligt werden sollen.
https://twitter.com/scooterhelden
Echt ein Wahnsinn, wie diese elektrischen Kleinstfahrzeuge in D benachteiligt werden sollen.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Dieser Tweet ist vom 10.September...tiger46 hat geschrieben: ↑Fr 19. Okt 2018, 13:50Heute um 14h soll es weitere Info zu Zulassungsbedingungen in D geben:
https://twitter.com/scooterhelden
Echt ein Wahnsinn, wie diese elektrischen Kleinstfahrzeuge in D benachteiligt werden sollen.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Ah sorry, das hab ich total übersehen, dachte es gibt heute weitere News.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Der TüV sieht das ganze wohl auch mit zwei Janusaugen. Auf der einen Seite stimmt er für die Freigabe der Elektrokleinmobile, auf der anderen Seite fordert er weitere Regularien.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Ja, aber nur hinsichtlich abfackelsicherheit der akkus. Da schlägt er die maßstäbe vor, die sich bei pedelecs bewährt hätten. Angesichts des gefahrenpotentials von LiIon-akkus und da wir hier leider in aller regel von chinesischer "qualität" ausgehen müssen, kann ich das durchaus verstehen.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge bilden ab 2019 eine eigene und gesetzlich zugelassene Klasse
Die wichtigsten Eckpunkte für die Personal Light Electric Vehicles (EU-Kürzel PLEV):
- Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Keine Helmpflicht
- Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen.
- Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
- Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt.
- Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
- Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben.
Die Details sind noch nicht verabschiedet.
Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.
Quelle: https://www.electrive.net/2018/10/23/la ... Ur-yEBVkd8
Die wichtigsten Eckpunkte für die Personal Light Electric Vehicles (EU-Kürzel PLEV):
- Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Keine Helmpflicht
- Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen.
- Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
- Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt.
- Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
- Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben.
Die Details sind noch nicht verabschiedet.
Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.
Quelle: https://www.electrive.net/2018/10/23/la ... Ur-yEBVkd8
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