Dass so etwas kommunal und nicht bundeseinheitlich geregelt würde, wäre höchst ungewöhnlich. Ich würde sogar vermuten, daß dies gar nicht zulässig wäre, sondern zwingend in die Regelungshoheit des Bundes fällt.
Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Jein... Die Verfolgung / Duldung von Ordnungswidrigkeiten ist Sache der Länder und Kommunen. So dürfen (und sollen) z.B. in Berlin Zweiräder auf dem Gehweg geparkt werden, obwohl nach StVO unzulässig. In gewissen Bereichen gilt das sogar für die Verfolgung von Straftaten. Man kennt das aus dem BTM-Bereich, in dem, je nach Bundesland, kleinere Verstöße entweder gar nicht zur Anzeige gebracht oder Verfahren vor Eröffnung eingestellt werden. Und so kann selbstverständlich auch die Nutzung von PLEVs im öffentlichen Verkehrsraum implizit oder explizit geduldet werden.apfelsine1209 hat geschrieben: ↑Mi 24. Okt 2018, 09:58Dass so etwas kommunal und nicht bundeseinheitlich geregelt würde, wäre höchst ungewöhnlich. Ich würde sogar vermuten, daß dies gar nicht zulässig wäre, sondern zwingend in die Regelungshoheit des Bundes fällt.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Ein aktueller Bericht über die Rechtslage von Spiegel Online. Wahrscheinlich wird es 2019 bis die Bundesregierung sich zu einer Verordnung durchringt, die die Elektrokleinfahrzeugbewegung auf 20 km/h und bestimmte Fahrzeuggruppen niederbügelt.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-ro ... 35287.html
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Haha,
wieder diese Sesselfurzer...
Blinker, Hupe und Kennzeichen. Warum nicht gleich Windschutzscheibe, Scheibenwischer, Rückwärtsgang , ESP, ABS, Bergabfahrassistent, Totlwinkelwarner, Abstandsrader und Vollhelmpflicht inkl. Lederkombi?
Ein Haufen Idioten...
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Ich finde auch, dass irgendwann auch mal gut ist. Da nehmen die Leute schon nicht das Auto und stattdessen ein extrem viel sparsameres (sowohl in Materialaufwand wie auch in Verbrauch) Fortbewegungsmittel und dann wird das auch noch bestraft mit völlig überzogenen Vorschriften.
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LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Patrick, in diesem Zusammenhang stimme ich Deiner Wortwahl uneingeschränkt zu - Ich konnte das auch nicht so richtig glauben und erst recht nicht nachvollziehen - Blinker, "helltönende Glocke" und Versicherungskennzeichen/-Plakette an Kickscootern und Skateboards?!
Immer wieder muss man die Frage stellen: Warum brauchen 25km/h Pedelecs außer der Klingel nichts dergleichen? Warum tut man das dann dem elektrifizierten 20km/h Kleingemüse an?
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Naja ich bin gestern zum ersten Mal in meinem Leben mit einem e-Scooter 5 km gefahren. Das Ding ist sehr instabil, kurzer Lenker, sehr kleine Rollen (in meinem Fall). In Wien dürfen sie 25 km/h fahren, auf Radwegen oder eben auf der Straße. Blinken sprich Handzeichen geben, war mir eigentlich als Anfänger & aufgrund der Instabilität nicht möglich.MEroller hat geschrieben: ↑Sa 27. Okt 2018, 14:26Patrick, in diesem Zusammenhang stimme ich Deiner Wortwahl uneingeschränkt zu - Ich konnte das auch nicht so richtig glauben und erst recht nicht nachvollziehen - Blinker, "helltönende Glocke" und Versicherungskennzeichen/-Plakette an Kickscootern und Skateboards?!
Immer wieder muss man die Frage stellen: Warum brauchen 25km/h Pedelecs außer der Klingel nichts dergleichen? Warum tut man das dann dem elektrifizierten 20km/h Kleingemüse an?
Vielleicht äußern sich mal Fahrer die schon lange fahren, ob das mit der Zeit/Übung besser wird?
P.S.: In meinem Fall (Leihscooter Lime) war die Glocke defekt & die Vorderbremse musste ich völlig durchziehen (somit nicht mehr richtig eingestellt).
Mit diesem Gefährt war es richtig gefährlich zu fahren.
Just my 2 Cents.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
In Österreich und Schweiz gibt es nicht die Gängelei der Regierung wie in Deutschland.
Ein weiterer kritischer Bericht über die überbordende Regelungswut der beabsichtigten Verordnung und der dadurch bedingten Erschwerung der technischen Entwicklung. Deutschland will immer führend sein, wenn es um technischen Fortschritt geht, tatsächlich wird aber durch die Bundesregierung kräftig gebremst.
https://aiomag.de/elektroroller-strasse ... -hin-11175
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
ich fordere TÜV für fußgänger. Bei schweren sicherheitsmängeln sofortige stilllegung und plakette erst nach wiederherstellender OP. Falls erfolg- oder aussichtslos: entzug der geherlaubnis. Und je nach schwere der mängel: punkte in flensburg.
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Bin im Leben schon viel City Scooter gefahren, ganz altmodisch mit Fußantrieb. Und nein, die Fahrstabilität mit kleinen Rädchen und der üblen Lenkgeometrie wird mit der Übung NICHT besser. Einhändig fahren geht nicht wirklich, außer wenn man den Lenker in der Mitte hält, aber so RICHTIG fest hält. Mit dem Fuß eine Richtungsänderung anzeigen geht dagegen sehr gut. Nur ob das der nachfolgende Verkehr richtig interpretiert ist fraglich. Zusammen mit deutlichem Schulterblick in die gewünschte Abbiegerichtung ist es aber besser als einhändig fahren und Arm für 1,5 Sekunden heraushalten.tiger46 hat geschrieben: ↑Sa 27. Okt 2018, 14:49Naja ich bin gestern zum ersten Mal in meinem Leben mit einem e-Scooter 5 km gefahren. Das Ding ist sehr instabil, kurzer Lenker, sehr kleine Rollen (in meinem Fall). In Wien dürfen sie 25 km/h fahren, auf Radwegen oder eben auf der Straße. Blinken sprich Handzeichen geben, war mir eigentlich als Anfänger & aufgrund der Instabilität nicht möglich.
Vielleicht äußern sich mal Fahrer die schon lange fahren, ob das mit der Zeit/Übung besser wird?
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