Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

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Afunker
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von Afunker »

Notenjongleuer (Tom):
Mache es so wie viele hier im Forum (wie ich auch letztens bei einer Nachfrage bez. B196 Eintrag):
Rufe die Zulassungsstelle bzw. schreibe diese per Mail an und lasse dir einen Termin nennen,
an dem du persönlich mit den Papieren (CoC, Versicherungsbestätigung, Schild vorläufig mit Wunschkennzeichen) vorbeikommen kannst.
Dem Herrn oder dieser Dame dort, erklärst du, dass du nach § so und so der FZV, deinen Roller zulassungsfrei zulassen willst.
Wichtig ist dabei, dass kein HU-Siegel und ein Buchstabe E am Schluss im Kennzeichen ist.
Sollte es nicht möglich sein, beschwere dich beim nächsthöheren Abteilungsleiter evtl. sogar beim Leiter des Strassenverkehrsamtes/Zulassungstelle!

Ohne HU-Siegel musst du nicht alle 2 Jahre zur HU bei Tüv, Dekra ect....
Das E bewirkt, dass du auf bestimmten Parkplätzen parken darfst, auf denen auch ein E-PKW parken darf.
Ausserdem (falls möglich) auch zum laden an Ladesäulen, die nur von gekennzeichneten E-Fahrzeugen beparkt werden dürfen....
Noch ein (geringer) Vorteil bei unseren Vollzugsbeamten stellt der Buchstabe E dar, wenn du vor denen herfährst
und die keinen Gestank und keinen Auspuff wahrnehmen....
Momentan ist man (noch) ein Exot, wenn man elektrisch fährt. :roll: :mrgreen:
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
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kabee
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von kabee »

notenjongleur hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 16:38
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (...) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

§ 10 Abs. 4 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html)
Es reicht also nicht die bestätigung der Versicherung. Das Kennzeichen muss mir im Vorfeld zugewiesen worden sein.
:roll: Echt jetzt? Folgendes steht im entsprechenden Verordnungstext, den du mit (...) ausgelassen hast: "oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht"

Das ist eigentlich die übliche Vorgehensweise, dass man sich sein Kennzeichen vorher reserviert, weil man dann weiß, dass es auch frei ist und es zwischenzeitlich keinem anderen zugeteilt wird... und wenn man sich VORHER schonmal um seine Versicherung gekümmert hat, also dann in diesem Fall 10 Makler in den Selbstmord getrieben und drei Vergleichsportale zum Absturz gebracht hat, liegt einem ein Schreiben zur elektronischen Versicherungsbestätigung vor, in dem genau das drinsteht.

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von kabee »

Afunker hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 17:11
Exot
:roll: In dem fall eher Querulant. Was du meinst ist die freiwillige Zulassung mit Zuteilung eines Kennzeichens für die 45er. Das geht nach FZV nicht mit dem E-Zusatz. Hier aus dem Forum wurde bereits jemand von der Zulassungsstelle deswegen angeschrieben und durfte dann nochmal zur Zulassungsstelle.

Wenn du dich mit den Papieren für den Silence hinstellst und das Sprüchlein aus deinem Post aufsagst, holen die eher den Sicherheitsdienst oder die mit den weißen Turnschuhen. Ohne Tüv ist nämlich auch nix.

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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

kabee hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 17:24
notenjongleur hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 16:38
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (...) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

§ 10 Abs. 4 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html)
Es reicht also nicht die bestätigung der Versicherung. Das Kennzeichen muss mir im Vorfeld zugewiesen worden sein.
:roll: Echt jetzt? Folgendes steht im entsprechenden Verordnungstext, den du mit (...) ausgelassen hast: "oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht"

Das ist eigentlich die übliche Vorgehensweise, dass man sich sein Kennzeichen vorher reserviert, weil man dann weiß, dass es auch frei ist und es zwischenzeitlich keinem anderen zugeteilt wird... und wenn man sich VORHER schonmal um seine Versicherung gekümmert hat, also dann in diesem Fall 10 Makler in den Selbstmord getrieben und drei Vergleichsportale zum Absturz gebracht hat, liegt einem ein Schreiben zur elektronischen Versicherungsbestätigung vor, in dem genau das drinsteht.
Und was sagt § 14 Abs. 1 S. 4?
Damit ist nicht die Reservierung eines Wunschkennzeichens gemeint.

Bitte lesen!
Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.
Bei mir geht es nicht um eine Wiederzulassung, sondern um eine Neuzulassung. Also habe ich keine entstempelten Kennzeichen.
LG
Tom

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von kabee »

Ich glaube, du wirst da echt everybody's darling werden... Mit der Reservierung des Kennzeichens hast du deinen Antrag bereits gestellt. Die Zulassungsstelle hat ja auch bereits deinen Namen erfasst und dir im Rahmen dieses Antragsprozesses das Kennzeichen bereits vorab mitgeteilt. Wenn du dich auf der Ebene streiten willst wäre es in deinem eigenen Interesse zu wissen, wann und wie ein Verwaltungsakt anfängt.

So langsam habe ich eine Ahnung, warum das mit der Zulassung mancherorts so lange dauert. Es gibt scheinbar noch mehr davon...

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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Kommst Du aus der Verwaltung? Nein!

Ich jedoch schon. Aber wenn Du mir nicht glaubst, lass Dich gerne vom ADAC oder anderen Organisationen beraten.
Ein Reservierung des Kennzeichens zur Zulassung eines Neufahrzeuges ist nicht ausreichen. Das Kennzeich muss im Vorfeld zugewisen worden sein.

Zum einen erkennst Du dieses an der ersten Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,

ich bestätige Ihnen die Reservierung des Kennzeichens B-XXX auf Ihren Namen bis zum 17.01.2021. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen verwendet werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das Vorherige Anfertigen des Kennzeichenschildes ohne vorherige rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle geschieht auf eigene Gefahr.
Informiere Dich auch gerne noch hier:
Das Kennzeichen muss vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein, dabei ist eine vollständige Erfassung der Halter- und Fahrzeugdaten notwendig.

- https://www.autozeitung.de/ungestempelt ... 34010.html
Voraussetzung dafür sind immer Nummernschilder am Auto – und dass die Zulassungsbehörde zuvor die Daten von Halter- und Fahrzeug erfasst und die Kennzeichen zugeteilt hat. Eine einfache Reservierung von Wunsch-Kennzeichen reicht dafür nicht aus!

- https://www.autobild.de/artikel/fahren- ... 40521.html
Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

- https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -abmelden/
Voraussetzung hierfür ist eine Haftpflichtdeckung durch eine eVB-Nummer des Versicherers und zugeteilte Kennzeichen der Zulassungsstelle. Das sind zum Beispiel Kennzeichen, die sie nach der Abmeldung behalten haben und die nicht sofort einem neuen Fahrzeug zugeteilt wurden. Oder bei einer Wiederzulassung, wenn Sie ein Auto ab- und nun wieder anmelden möchten. Die Definition “zugeteilt” bedeutet, das die Zulassungsstelle über Halter- und Fahrzeugdaten informiert ist. Eine Wunschkennzeichen-Reservierung reicht hingegen nicht aus.

- https://haake-versicherung.de/zulassungsfahrt-mit-evb/
Behaupte also nicht irgend etwas, wenn Du den Verordnungstext nicht verstanden hast und nicht einmal die Informationen ergooglen konntest.
Und es ist auch kein Grund hier persönlich zu werden.

Nur gut das Du einen Zulassungsdienst beauftragst.
LG
Tom

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von kabee »

Ja, Sachbearbeiter mit Ahnung fragen den Antragsteller bei der Reservierung ob man das Kennzeichen zur Fahrt zur Zulassungsstelle verwenden will. Da gibt man dann die Daten an und gut ist.

Du kommst also aus der Verwaltung. Sehr geil, alle in ihrem Element. Da will ich nicht weiter stören. Habt viel Spaß miteinander auf der Zulassungsstelle :D

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von Norbert »

Moin,

Mein Tipp zu der Problematik:
Termin reservieren, Papierkram auf den Tisch legen und anmelden.
Man kann sich das Leben natürlich auch schwerer machen als nötig.
Viel Spaß bei dem Zirkus.

Gruß,
Norbert

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Moin Norbert,

ich verstehe Deine Antwort.
Termin habe ich bereits und der Papierkram steht auch soweit (der Teil des Händlers fehlt nur noch).
Zur Zulassungsbehörde müsste ich jedoch quer durch die ganze Stadt; ob nun von der Arbeit oder dem Händler aus gesehen. Vor allem müsste ich nach der Anmeldung wieder zurück zum Händler ... alles mit dem vollen ÖPNV. Jede Strecke würde 1:14 Stunden dauern mit der BVG. Dieses möchte ich einfach vermeiden und mit dem Silence zur Anmeldung fahren.
Ich hatte ja keine Ahnung was dieses hier auslöst...

VG
Tom
Zuletzt geändert von notenjongleur am Mi 28. Okt 2020, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von Héroe del Silencio »

Ich merke schon, ich hab mir das viel zu einfach gemacht. Und außerdem falsch. Wusste nicht, das man sich beim Amt wünschen kann, ob das Fahrzeug TÜV-pflichtig ist oder nicht.
Mathias

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