Rückrufaktion Batterie Unu Classic
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Wo bitte steht, dass bei einem oder mehreren UNU ein Akku abgebrannt ist?
Es gab Akkus, deren Besitzer diese beim Hersteller reklamierten, weil sie ihre Leistung nicht mehr brachten. Dort hat man festgestellt, dass einige Zellen nicht der Qualität entsprechen und deswegen ausfallen. Quelle hier UNU in Form von E-Mails und Blogbeiträgen zum Thema. Von Bränden war nie eine Rede!
Rückrufe kommen meist von den Herstellern freiwillig und werden nicht vom KBA veranlaßt. Der Hersteller stimmt sich dann mit dem KBA über die Maßnahmen ab und am Ende kontrolliert eventuell das KBA, ob man dem auch nachgekommen ist bzw. unterstützt den Hersteller bei der Kommunikation mit dem Halter des Fahrzeugs. Da steht der Hersteller im Dunkeln mangels Zugriff auf die Zulassungsdaten.
Das es nun einen durch UNU veranlaßten Rückruf gibt steht zwar beim KBA drin, aber UNU hat auch die Maßnahmen dazu mit aufgenommen: 1. Stufe verlangt die Kontrolle des Akku und Anpassung der Steuerungssoftware - diesen hat Unu durchgeführt. Damit ist seitens des Rückrufs erstmal Genüge getan. Zu den neuerlichen Hinweisen gibt es keinen weiteren Rückruf.
Stillegungen sind mir nur bei den VW-Diesel bekannt, die sich der Maßnahmen verweigert haben - also Nutzerproblem und nicht von VW!
Hier zeigt sich auch auf der Webseite des KBA das gerade der Rückruf zu den Dieseln dort sehr deutlich bei den Betriebsuntersagungen zu finden ist.
Analog wäre es hier, wenn ich die Prüfung des Akkus und Änderung der Steuersoftware im Controller für die Rekuperation verweigere - der Unterschied - ein 45km/h Roller hat keinen Halter/Zulassung und damit ist eine Betriebsuntersagung kaum möglich. Damit weiß niemand wo sich der Roller befindet und wer der Besitzer ist. Ist dann eine Abwägung der Risiken für Folgeprobleme beim Besitzer.
Der Hinweis, dass ein LiIon auch brennen kann, ist in der Physik und Chemie einer LiIon-Zelle begründet - das hat nichts mit dem Hersteller eines E-Rollers, Scooters, E-Bikes zu tun. Das ist das allgemeine Risiko der Technik. Damit ist auch jeder NIU, SuperSoco Trinity usw. auch ein Brandsatz - das ist zu sehr im BILD-Stil verallgemeinert. Das Wort ansich ist für mich "Polemik" - es suggeriert im Unterton, man würde auf einer fahrenden Bombe unterwegs sein. Das hilft keinem der betroffenen Fahrer weiter - einzig dem Poster eine Genugtuung in seiner Ausdrucksweise!
Mal ganz ehrlich: wieviele deiner Handys, Notebooks und andere Geräte sind in den letzten Jahr am Ende des Akkulebens abgebrannt? Oder war es so wie üblich, daß der Akku einfach nicht mehr aufgeladen werden konnte oder kaum noch Leistung hatte und von 30% auf 0% in paar Sekunden ging?
Das sich Unu hier absichern will und den Nutzer auffordert, den Roller samt Akku dort zu "lagern" (also draußen), wo es die wenigsten Folgeschäden gibt, mag seitens des Herstellers verständlich sein. Ob das ganze rechtlich haltbar ist, müssen Andere zur Not bis vor Gericht klären. Solange das nicht geschehen ist, gibt es in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung für beide Seiten.
nur kurz zu b)
Manche der Roller (meiner ist auch im Bereich der abgefragten Akkus) sind aus der Garantie raus - da ist eine Entschädigung eine freiwillige Leistung des Herstellers und damit einseitig festlegbar. Andere Hersteller machen in diesen Sitationen gern mal den "toten Mann". Jetzt über 60 oder 100€ zu diskutieren ist nicht zielführend, solange es nur Einzelfälle sind und am Ende muß es irgendwo rechtssicher festgehalten sein - ist es das?
Das bezweifel ich, weil viele Dinge auch gern mal am Telefon besprochen und versprochen werden - rechtlich allerdings kaum nachweisbar und haltbar. Eine offizielle Quelle kenn ich jedenfalls nicht. Das einzige Zugeständnis in einer Mail an mich habe ich nur in der Form einer 1-jährigen Garantieverlängerung, sollten beim Test des Akkus Probleme haben - hatte ich nicht, daher auch kein 3. Jahr Garantie.
Zielführend wird das Ganze erst, wenn sich hier ein Betroffener meldet und verkündet, dass ein Richter ihm einen bestimmten Schadensersatz zugesprochen hat. Aber auch hier gilt in Deutschland: das sind alles Einzelfallentscheidungen und erwirken keine Allgemeinpflicht. Das muß jeder für sich selbst durchsetzen. Spätestens bei einer vernünftigen Rechtsberatung bei einem Anwalt wird einem klar, wohin die Reise geht. Sehr oft nicht so rosig für den Betroffenen.
Wieviele betroffene VW-Diesel gibt es und wer davon hat ein Verfahren bis zur letzten Instanz durchgefochten und gewonnen? Niemand wegen dem Fakt der Manipulation am Motor bzw. der Software. Das vermeidet VW bis zum Teufel komm raus. Es gab bis dato immer Vergleiche und damit keine Urteile.
Übrigens hat das nichts mit Fanboi (wer das Wort in den Mund nimmt, erhebt sich aroganterweise als was Besseres schon mal über den andere ). Es geht einfach um die Realität und Fakten, die nehme ich gerne wahr.
Aber bitte keine unglaubwürdigen Zahlen ohne Quelle!
Es gab Akkus, deren Besitzer diese beim Hersteller reklamierten, weil sie ihre Leistung nicht mehr brachten. Dort hat man festgestellt, dass einige Zellen nicht der Qualität entsprechen und deswegen ausfallen. Quelle hier UNU in Form von E-Mails und Blogbeiträgen zum Thema. Von Bränden war nie eine Rede!
Rückrufe kommen meist von den Herstellern freiwillig und werden nicht vom KBA veranlaßt. Der Hersteller stimmt sich dann mit dem KBA über die Maßnahmen ab und am Ende kontrolliert eventuell das KBA, ob man dem auch nachgekommen ist bzw. unterstützt den Hersteller bei der Kommunikation mit dem Halter des Fahrzeugs. Da steht der Hersteller im Dunkeln mangels Zugriff auf die Zulassungsdaten.
Das es nun einen durch UNU veranlaßten Rückruf gibt steht zwar beim KBA drin, aber UNU hat auch die Maßnahmen dazu mit aufgenommen: 1. Stufe verlangt die Kontrolle des Akku und Anpassung der Steuerungssoftware - diesen hat Unu durchgeführt. Damit ist seitens des Rückrufs erstmal Genüge getan. Zu den neuerlichen Hinweisen gibt es keinen weiteren Rückruf.
Stillegungen sind mir nur bei den VW-Diesel bekannt, die sich der Maßnahmen verweigert haben - also Nutzerproblem und nicht von VW!
Hier zeigt sich auch auf der Webseite des KBA das gerade der Rückruf zu den Dieseln dort sehr deutlich bei den Betriebsuntersagungen zu finden ist.
Analog wäre es hier, wenn ich die Prüfung des Akkus und Änderung der Steuersoftware im Controller für die Rekuperation verweigere - der Unterschied - ein 45km/h Roller hat keinen Halter/Zulassung und damit ist eine Betriebsuntersagung kaum möglich. Damit weiß niemand wo sich der Roller befindet und wer der Besitzer ist. Ist dann eine Abwägung der Risiken für Folgeprobleme beim Besitzer.
Der Hinweis, dass ein LiIon auch brennen kann, ist in der Physik und Chemie einer LiIon-Zelle begründet - das hat nichts mit dem Hersteller eines E-Rollers, Scooters, E-Bikes zu tun. Das ist das allgemeine Risiko der Technik. Damit ist auch jeder NIU, SuperSoco Trinity usw. auch ein Brandsatz - das ist zu sehr im BILD-Stil verallgemeinert. Das Wort ansich ist für mich "Polemik" - es suggeriert im Unterton, man würde auf einer fahrenden Bombe unterwegs sein. Das hilft keinem der betroffenen Fahrer weiter - einzig dem Poster eine Genugtuung in seiner Ausdrucksweise!
Mal ganz ehrlich: wieviele deiner Handys, Notebooks und andere Geräte sind in den letzten Jahr am Ende des Akkulebens abgebrannt? Oder war es so wie üblich, daß der Akku einfach nicht mehr aufgeladen werden konnte oder kaum noch Leistung hatte und von 30% auf 0% in paar Sekunden ging?
Das sich Unu hier absichern will und den Nutzer auffordert, den Roller samt Akku dort zu "lagern" (also draußen), wo es die wenigsten Folgeschäden gibt, mag seitens des Herstellers verständlich sein. Ob das ganze rechtlich haltbar ist, müssen Andere zur Not bis vor Gericht klären. Solange das nicht geschehen ist, gibt es in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung für beide Seiten.
nur kurz zu b)
Manche der Roller (meiner ist auch im Bereich der abgefragten Akkus) sind aus der Garantie raus - da ist eine Entschädigung eine freiwillige Leistung des Herstellers und damit einseitig festlegbar. Andere Hersteller machen in diesen Sitationen gern mal den "toten Mann". Jetzt über 60 oder 100€ zu diskutieren ist nicht zielführend, solange es nur Einzelfälle sind und am Ende muß es irgendwo rechtssicher festgehalten sein - ist es das?
Das bezweifel ich, weil viele Dinge auch gern mal am Telefon besprochen und versprochen werden - rechtlich allerdings kaum nachweisbar und haltbar. Eine offizielle Quelle kenn ich jedenfalls nicht. Das einzige Zugeständnis in einer Mail an mich habe ich nur in der Form einer 1-jährigen Garantieverlängerung, sollten beim Test des Akkus Probleme haben - hatte ich nicht, daher auch kein 3. Jahr Garantie.
Zielführend wird das Ganze erst, wenn sich hier ein Betroffener meldet und verkündet, dass ein Richter ihm einen bestimmten Schadensersatz zugesprochen hat. Aber auch hier gilt in Deutschland: das sind alles Einzelfallentscheidungen und erwirken keine Allgemeinpflicht. Das muß jeder für sich selbst durchsetzen. Spätestens bei einer vernünftigen Rechtsberatung bei einem Anwalt wird einem klar, wohin die Reise geht. Sehr oft nicht so rosig für den Betroffenen.
Wieviele betroffene VW-Diesel gibt es und wer davon hat ein Verfahren bis zur letzten Instanz durchgefochten und gewonnen? Niemand wegen dem Fakt der Manipulation am Motor bzw. der Software. Das vermeidet VW bis zum Teufel komm raus. Es gab bis dato immer Vergleiche und damit keine Urteile.
Übrigens hat das nichts mit Fanboi (wer das Wort in den Mund nimmt, erhebt sich aroganterweise als was Besseres schon mal über den andere ). Es geht einfach um die Realität und Fakten, die nehme ich gerne wahr.
Aber bitte keine unglaubwürdigen Zahlen ohne Quelle!
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Ja ja, Du hast da bestimmt recht, jeder mit einem UNU-Akkubrand hätte bestimmt im Forum geschrieben, weil das Forum von allen UNU-Fahrern genutzt wird.
Bis dahin kommt der Rest der Welt über viewtopic.php?p=177924#p177924 zur Rückrufaktion, und beim KBA steht:
"...
Beschreibung: Defekte an den Akkumulatoren sowie eine nicht der Spezifikation entsprechende Rekuperation können zu einem Fahrzeugbrand führen.
...
Bekannte Vorfälle mit Sach-
und/oder Personenschäden: einige Vorfälle mit Sachschaden bekannt
...
"
Bis dahin kommt der Rest der Welt über viewtopic.php?p=177924#p177924 zur Rückrufaktion, und beim KBA steht:
"...
Beschreibung: Defekte an den Akkumulatoren sowie eine nicht der Spezifikation entsprechende Rekuperation können zu einem Fahrzeugbrand führen.
...
Bekannte Vorfälle mit Sach-
und/oder Personenschäden: einige Vorfälle mit Sachschaden bekannt
...
"
RGNT V2 ab 01/23 > 13000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
UNU schreibt selber:
Und der Hersteller ist auch über die Garantie hinaus für die Sicherheit der von ihm in Umlauf gebrachten Dinge haftbar. Deswegen ist UNU hier gezwungen zu handeln; aus Kulanz findet die ganze Aktion nicht statt.https://help.unumotors.com/de/articles/4626852-welche-art-von-vorfallen-gab-es hat geschrieben: In den meisten Fällen führte die mangelnde Produktionsqualität zu einem erheblichen Verlust an Reichweite der Batterien. unu ist sich weniger Fälle bewusst, in denen Batterien als Folge der hier beschriebenen Ursache Feuer fingen. Diese Fälle werden derzeit genauer untersucht, und wir bieten den betroffenen Kunden unsere volle Unterstützung. Am wichtigsten ist, dass bei keinem der Vorfälle jemand verletzt wurde.
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Hi zusammen
Wie schon geschrieben, ist mein Roller auch seit September 2020 fahruntauglich auf Grund fehlender Batterie (Konsequenz aus Rückruf)
Ein paar Forum-Teilnehmer haben bereits geschrieben, dass sie sich mit ihrem Anwalt beraten haben.
Könntet ihr vielleicht mit uns teilen, welche rechtlichen Schritte ihr einleitet?
Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt, können wir ja trotzdem zusammenhalten und uns austauschen.
Happy holidays!
Jil
Wie schon geschrieben, ist mein Roller auch seit September 2020 fahruntauglich auf Grund fehlender Batterie (Konsequenz aus Rückruf)
Ein paar Forum-Teilnehmer haben bereits geschrieben, dass sie sich mit ihrem Anwalt beraten haben.
Könntet ihr vielleicht mit uns teilen, welche rechtlichen Schritte ihr einleitet?
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Jil
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Rücktritt vom Kaufvertrag inkl. Rückforderung der gezahlten Leasingraten für die Zeit, in der der Roller unbenutzbar rumstand. Unu hat von unserem Rechtsanwalt eine Frist bis 30.12. bekommen.
Wir werden sehen...
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Fairerweise solltest Du dazusagen, dass es bei dem Unu deiner Tochter um mehr Probleme (bleibt stehen, Werkstatt inkompetent) geht, als nur die Rückrufaktion beim Akku. Darauf basiert auch die beantragte Wandlung.
Nicht das hier Hoffnungen aufkeimen, man könne sich recht leicht von seinem Unu trennen, weil es eine Rückrufaktion gibt.
Meiner Meinung nach, hat hier im Forum noch niemand etwas gepostet, ob er im Rahmen der Akku-Rückrufaktion einen Anwalt konsultiert hat und was dieser dann als Maßnahme vorschlägt.
Da müssen die voran, die jetzt ohne Akku dastehen.
Ich habe mein Akku noch, bin zwar in einer der Chargen, die überprüft werden. Das ist aber noch kein Grund irgendwo zu einem Anwalt zu laufen - Roller läuft Top, Akku wurde beim Test als sehr gut bewertet.
Daher steht mein Roller in der Tiefgarage und der Akku im Flur der Wohnung. Ich werde sicher nicht beides bei nassem Winterwetter auf die Straße stellen. Da kann ich ja dem Rahmen beim Rosten zusehen - das wäre viel fataler in meinen Augen.
Nicht das hier Hoffnungen aufkeimen, man könne sich recht leicht von seinem Unu trennen, weil es eine Rückrufaktion gibt.
Meiner Meinung nach, hat hier im Forum noch niemand etwas gepostet, ob er im Rahmen der Akku-Rückrufaktion einen Anwalt konsultiert hat und was dieser dann als Maßnahme vorschlägt.
Da müssen die voran, die jetzt ohne Akku dastehen.
Ich habe mein Akku noch, bin zwar in einer der Chargen, die überprüft werden. Das ist aber noch kein Grund irgendwo zu einem Anwalt zu laufen - Roller läuft Top, Akku wurde beim Test als sehr gut bewertet.
Daher steht mein Roller in der Tiefgarage und der Akku im Flur der Wohnung. Ich werde sicher nicht beides bei nassem Winterwetter auf die Straße stellen. Da kann ich ja dem Rahmen beim Rosten zusehen - das wäre viel fataler in meinen Augen.
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Was passiert aber wenn der Akku doch zu brennen anfängt und ein Schaden entsteht? Wer zahlt dann? Unu ist dann fein raus weil ja darauf hingewiesen wurde dass der Akku nicht mehr drinnen aufbewahrt werden darf.
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Ich persönlich hatte bisher nur ein telefonisches Vorab-Gespräch mit dem Experten meiner Rechtsschutz-Versicherung. Den Termin bei dem entsprechenden Anwalt habe ich (aufgrund meiner Terminlage) erst in der zweiten Januarwoche.Jil hat geschrieben: ↑Di 29. Dez 2020, 12:02Hi zusammen
Wie schon geschrieben, ist mein Roller auch seit September 2020 fahruntauglich auf Grund fehlender Batterie (Konsequenz aus Rückruf)
Ein paar Forum-Teilnehmer haben bereits geschrieben, dass sie sich mit ihrem Anwalt beraten haben.
Könntet ihr vielleicht mit uns teilen, welche rechtlichen Schritte ihr einleitet?
Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt, können wir ja trotzdem zusammenhalten und uns austauschen.
Happy holidays!
Jil
Dort wird dann ein entsprechendes Schreiben an Unu verfasst:
Kaum noch Rekuperation, dadurch besonders im Stadtverkehr merklich weniger Reichweite, auch wenn sich das kaum beweisen lässt; Laden nur noch unter Aufsicht: Unzumutbar bei Ladezeiten > 5 Stunden; Parken nur noch draußen, dadurch Risiko von Diebstahl/Beschädigung beim Kunden. Unu soll sich hierzu äußern und entweder bestätigen, dass der Roller sicher ist und ohne Einschränkung nutzbar ist oder, dass sie die Verantwortung für Diebstahl/Beschädigung übernehmen und es am Ende der Leasinglaufzeit zu keiner Nachberechnung von Schäden kommt. Zusätzlich eine angemessene Reduzierung der Leasingraten. Alternativ wäre ich auch bereit den Vertrag sofort zu Beenden und den Roller abzugeben.
Aber wie so immer ist das so eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen. Ob ich wirklich noch vor Ende meiner Leasinglaufzeit in ca. 10 Monaten zu einem Ergebnis komme bezweifle ich stark. Mir war es hier aber auf jeden Fall wichtig etwas zu unternehmen und mich nicht mit Standard-Textbausteinen von Unu abspeisen zu lassen. Ich zahle doch nicht jeden Monat (verglichen mit den Leasingraten für ein Auto) recht viel Geld für ein Produkt, was meiner Meinung nach nicht sonderlich hochwertig verarbeitet ist (z.B. undichter Tacho, dreimal defektes Radlager nach 1200km Laufleistung, die Werkstatt hat mir nun kostenfrei Teile eines anderen Herstellers verbaut (O-Ton: "Mit den Original Unu Teilen haben wir oft Probleme, wir nehmen jetzt was Ordentliches") und seitdem ist Ruhe) und nehme dann noch weitere Einschränkungen die ich nicht zu verantworten habe hin.
Das was Unu hier mit (noch) Kunden macht ist aber auf jeden Fall sowohl rechtlich als auch aus "Kundenservice/Kulanz-Sicht" mindestens "höchst fragwürdig".
Besonders schlimm trifft es natürlich die Leute, die Ihren Roller nun gar nicht mehr nutzen dürfen bzw. ihren Akku abgeben "mussten", was wohl auch eigentlich gar nicht erlaubt ist, es sei denn es gibt eine behördliche Anordnung. Das Mindeste wäre hier aber ein entsprechender kurzfristiger Ersatz/Leihroller (zur Not Verbrenner von anderem Hersteller). Die gebotenen 60€ für diejenigen sind auch ein schlechter Scherz. Hier soll also der Kunde für mehrere Monate und hunderte Euro in Vorleistung gehen, um dann im Mai oder so eventuell sein Geld zurück zu bekommen, falls es Unu bis dahin noch gibt. Alleine eine Monatskarte für den OPNV würde mich mit einer Fahrzeit von mindestens 90 Minuten pro Strecke und dreimal umsteigen 161€ pro Monat kosten...
Mein Roller (bisher Top-Gepflegt sowie Unfall-/Umfall- und Kratzer-Frei und immer nur bei mir oder auf der Arbeit in der TIefgarage abgestellt) steht jetzt seit 2 Wochen etwa 200 Meter von meiner Wohnung entfernt am Straßenrand. Hat auf jeden Fall bei den Stürmen der letzten Tage schon einiges an herumfliegenden Ästen usw. abgekriegt. Aber das ist mir jetzt ehrlich gesagt auch egal. Den Zustand habe ich vorher Dokumentieren lassen.
Ich fahre jetzt auf jeden Fall wieder ausschließlich mit dem Auto.
Muss eigentlich bei dem Thema noch jemand an das Galaxy Note 7 von Samsung 2016 denken ? (Erst vereinzelt Probleme, dann immer mehr, schließlich ein halbherziger erster Tausch, gewisse Akkus wurden für sicher erklärt und dann nachdem auch die getauschten und für sicher erklärten Ersatzgeräte Probleme hatten kompletter Verkaufsstopp und Rückruf aller Geräte) . Der von Samsung veröffentlichte Bericht der eigenen Studie liest sich übrigens recht interessant....
Hoffentlich ist es bei Unu nicht ebenso ein Design-Fehler wie bei Samsung, wobei sich das Akkupack-Design hier natürlich nicht vergleichen lässt.
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Bei meinem Akku ist es eher eine Empfehlung.
Von "nicht dürfen" haben ich nichts gelesen.
Du willst einen unu bestellen?
Mit dem Code 12345678 bekommst Du bei der Bestellung keinen Gratis Helm
Kaufe dir lieber einen richtigen Integralhelm.
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Re: Rückrufaktion Batterie Unu Classic
Ich habe unseren Roller mit zwei Akkus gekauft und habe beide noch, war ja auch nie jemand bei uns nach der Mail.
ABER:
Wenn ich ihn geleast hätte und mir der Akku abgenommen worden wäre, dann hätte ich in dem Moment die Zahlung der Leasingrate wegen nicht geleisteter Vertragserfüllung sofort ausgesetzt !
Zumal ja bekannt ist, dass es noch Monate dauert bis es evt. mal neue Akkus geben wird.
ABER:
Wenn ich ihn geleast hätte und mir der Akku abgenommen worden wäre, dann hätte ich in dem Moment die Zahlung der Leasingrate wegen nicht geleisteter Vertragserfüllung sofort ausgesetzt !
Zumal ja bekannt ist, dass es noch Monate dauert bis es evt. mal neue Akkus geben wird.
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