Das höchst "zulässige Gewicht" ist nur bedingt aussagefähig; mitentscheidend sind das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeuges und die Belastungsfähigkeit der einzelnen Komponenten.ducatodriver hat geschrieben: ↑Fr 3. Sep 2021, 20:20Höchst zulässiges Gesamtgewicht 360 kg hat das dein Verbrenner jetzt auch ?
E-Roller für die Zustellung von Tageszeitungen
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Re: E-Roller für die Zustellung von Tageszeitungen
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Re: E-Roller für die Zustellung von Tageszeitungen
Eigengewicht 127kg
Wie gesagt ist ein Transport Roller.
Gruß Frank
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Re: E-Roller für die Zustellung von Tageszeitungen
Und damit ca. 50 kg mehr, als der derzeit verwendete 2-Sitzer-Roller als fahrbereites Leergewicht hat.
Wer soll 127 kg aufheben, wenn so ein Roller doch mal umkippt?
Gerade in Zustellbelangen bleibt das Umkippen oder seitliche Wegkippen des 2-Rades nicht völlig aus, wo der Untergrund uneben ist oder gar unter dem Seitenständer nachgibt; nur die seitlichen, formstabilen Packtaschen haben hier bislang schlimmeres verhindert.
Da ist es besser, ein eigenstandfähiges, hochbelastbares 3-Rad zu konzipieren.
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