Auslieferung mit Fahrzeugschein?
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Auslieferung mit Fahrzeugschein?
Habt ihr Euer Fahrzeug mit einem deutsch Fahrzeugbrief übergeben bekommen oder musstet ihr das selber beantragen?
- MEroller
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Re: Auslieferung mit Fahrzeugschein?
Normalerweise werden Zweiräder heutzutage eher nur mit einer Europäischen Übereinstimmungserklärung des Herstellers ausgeliefert, CoC auf Englisch abgekürzt. Bei der Zulassung hat man dann die Wahl, ob man die CoC an Briefes statt vom Zulassungsamt abstempeln lässt, oder einen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 auf Neudeutsch) daraus ableiten lässt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) wird auf jeden Fall ausgestellt und muss man ja auch bei jeder Fahrt dabei haben.
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- Norbert
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Re: Auslieferung mit Fafrzeugschein?
Moin,
nicht ganz, kommt wohl auf das Bundesland oder gar den Kreis an. In HH bekommt man automatisch den Brief ausgestellt, woanders nur wenn man will und wieder woanders gar nicht oder nur für teuer Geld.
Am Ende ist es aber egal, was Du zuhause abheftest. Den Schein (Teil 1) bekommst Du immer und den musst Du dabei haben.
Gruß,
Norbert
nicht ganz, kommt wohl auf das Bundesland oder gar den Kreis an. In HH bekommt man automatisch den Brief ausgestellt, woanders nur wenn man will und wieder woanders gar nicht oder nur für teuer Geld.
Am Ende ist es aber egal, was Du zuhause abheftest. Den Schein (Teil 1) bekommst Du immer und den musst Du dabei haben.
Gruß,
Norbert
- didithekid
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Re: Auslieferung mit Fafrzeugschein?
Hallo,
die Angabe auf der Hompage der Stadt Bonn (ebenso wie bei uns im Rhein-Sieg-Kreis), dass man bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, neben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt wird, ist missverstädlich.
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges wird ja gerade diese Zulassungsbeschenigung Teil II (Ehemals Fahrzeugbrief zum Besitznachweis) neu erstellt und dann (damit) das Fahrzeug zugelassen mit Aushändigung der Zulassungsbeschenigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Mit dem Neufahrtzeug muss die EU-COC (Zuordnung des konkreten Fahrzeugs zur EU-Typ-Zulassung) mitgeliefert werden (ggf. separat per Post) um direkt zulassen zu können. Neben dieser EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist dann aber auch die Rechnung des Händlers erforderlich, aus der hervorgeht, ob Mehrwert-/Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde, oder neu vom Amt in Rechnung zu stellen ist.
Jedenfalls habe ich schon zwei Neufahrzeuge so zugelassen, ohne dass der Händler mir die Teil II Bescheinigung geliefert hätte.
Mag aber sein, dass einige Händler auch die (länderspezifische) Teil II Bescheinigung vorher für den Kunden erstellen lassen.
Für die Zulassung eines KFZ-steuerfreien Leichtkraftrades/Leichtkraftrollers ist das SEPA-Mandat nicht erforderlich. Wird es verlangt, hat der Bearbeiter den Eintrag L3e Kategorie B übersehen.
Versicherungs-EVB-NR und Personalausweis muss man aber immer mitbringen.
Viele Grüße
Didi
die Angabe auf der Hompage der Stadt Bonn (ebenso wie bei uns im Rhein-Sieg-Kreis), dass man bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, neben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt wird, ist missverstädlich.
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges wird ja gerade diese Zulassungsbeschenigung Teil II (Ehemals Fahrzeugbrief zum Besitznachweis) neu erstellt und dann (damit) das Fahrzeug zugelassen mit Aushändigung der Zulassungsbeschenigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Mit dem Neufahrtzeug muss die EU-COC (Zuordnung des konkreten Fahrzeugs zur EU-Typ-Zulassung) mitgeliefert werden (ggf. separat per Post) um direkt zulassen zu können. Neben dieser EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist dann aber auch die Rechnung des Händlers erforderlich, aus der hervorgeht, ob Mehrwert-/Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde, oder neu vom Amt in Rechnung zu stellen ist.
Jedenfalls habe ich schon zwei Neufahrzeuge so zugelassen, ohne dass der Händler mir die Teil II Bescheinigung geliefert hätte.
Mag aber sein, dass einige Händler auch die (länderspezifische) Teil II Bescheinigung vorher für den Kunden erstellen lassen.
Für die Zulassung eines KFZ-steuerfreien Leichtkraftrades/Leichtkraftrollers ist das SEPA-Mandat nicht erforderlich. Wird es verlangt, hat der Bearbeiter den Eintrag L3e Kategorie B übersehen.
Versicherungs-EVB-NR und Personalausweis muss man aber immer mitbringen.
Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)
- Norbert
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Re: Auslieferung mit Fafrzeugschein?
Moin,
es ist bei solchen Sachen wirklich hilfreich, immer zu sagen von wo man berichtet denn das ist wirklich unterschiedlich. Es gibt einen älteren Thread mit mehr Berichten, müsste so Frühjahr 2020 gewesen sein.
Was noch wichtig ist (zumindest in HH aber auch woanders war es das wohl), ist eine Bescheinigung vom Händler, daß das Ding neu ist und noch nie zugelassen war.
Gruß,
Norbert
es ist bei solchen Sachen wirklich hilfreich, immer zu sagen von wo man berichtet denn das ist wirklich unterschiedlich. Es gibt einen älteren Thread mit mehr Berichten, müsste so Frühjahr 2020 gewesen sein.
Was noch wichtig ist (zumindest in HH aber auch woanders war es das wohl), ist eine Bescheinigung vom Händler, daß das Ding neu ist und noch nie zugelassen war.
Gruß,
Norbert
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Re: Auslieferung mit Fafrzeugschein?
Manche Zulassungsstellen verlangen einen Verzollungsnachweis. Bei mir - bei der Zulassung eines L3e Rollers in 2015 - war es so, dass sich der Händler zwecks Verzollungsnachweis mit der hiesigen Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt hat. Den Fahrzeugschein gibt es erst bei der Zulassung. Einenbrief habe ich seinerzeit nicht bekommen. Stattdessen habe ich einen Stempel auf der CoC bekommen, welche nunmehr der "Brief" ist.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
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Re: Auslieferung mit Fafrzeugschein?
Moin,
solange es noch keinen Spexit gibt, wird das mit dem Verzollungsnachweis für einen Roller aus Spanien schwierig...
Gruß,
Norbert
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Norbert
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Re: Auslieferung mit Fahrzeugschein?
Tja, da war ich wohl zu sehr auf einen China-Roller fixiert. Was macht man denn so ohne Roller?
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E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
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Re: Auslieferung mit Fahrzeugschein?
Moin,
hehe, tja, was macht man ohne Roller. Bei dem Wetter E-Auto fahren ist nicht die schlechteste Alternative und ansonsten auf den Neuen warten.
Gruß,
Norbert
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Gruß,
Norbert
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