Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
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Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Die Seiten LED soll angeblich nicht erlaubt, verboten sein in Deutschland, nur finde ich dazu absolut überhaupt nichts.
Wenn das stimmt, warum?
Und ich möchte diese haben und reguliert das dann, bzw. hält mich dann an, um mich dann zu bestrafen?
Deutschland wird immer lächerlicher mit seiner Überregulierung, finde was hier in DE passiert, ist teilweise nur noch Regulierungsschikane.
Wenn das stimmt, warum?
Und ich möchte diese haben und reguliert das dann, bzw. hält mich dann an, um mich dann zu bestrafen?
Deutschland wird immer lächerlicher mit seiner Überregulierung, finde was hier in DE passiert, ist teilweise nur noch Regulierungsschikane.
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
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4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Finde ich nicht. Wenn jeder Lampen an die Fahrzeuge macht, wie er Lust dazu hat, führt das zu Blendungen und der Straßenverkehr sieht dann irgendwann aus wie ein Kirmesfahrgeschäft.rolli2022uranus hat geschrieben:Deutschland wird immer lächerlicher mit seiner Überregulierung, finde was hier in DE passiert, ist teilweise nur noch Regulierungsschikane.
Mich nerven schon die Nebelscheinwerfer, die bei Autos angemacht werden, weil es cool ist und bei Regen werden dann besonders die Helmträger übermäßig geblendet.
Auch Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 m angeschaltet werden (und entsprechend max 50 km/h). Interessiert auch keinen und es blendet.
Und jetzt sollen noch alle möglichen Zusatzleuchten installiert werden dürfen? Ist für mich keine Schikane.
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Das ist eine EU-weite Regelung und keine Schikane einer deutschen Regierung. Das sieht nicht jeder so kritisch, auch wenn es gerade in Mode ist, für seine eigene Unzufriedenheit immer Andere verantwortlich zu machen.rolli2022uranus hat geschrieben: ↑So 20. Feb 2022, 21:59Deutschland wird immer lächerlicher mit seiner Überregulierung, finde was hier in DE passiert, ist teilweise nur noch Regulierungsschikane.
Ansich ist es ganz einfach:
Vorne weiß,
Seite Gelb (also nicht verboten, sondern einfach die falsche Farbe)
Hinten rot.
Damit kann jeder andere Verkehrsteilnehmer erkennen, in welcher Richtung sich andere Fahrzeuge im Dunklen fortbewegen, Ich finde es sinnvoll und logisch.
Wer es genau wissen will: ECE-R 53 für Krafträder (kostete 2 Sekunden bei Google) Geht sogar mit Siri und OK-Google.
" OK Google. Zeige mir die Regeln für Beleuchtung an Krafträdern." Mein Handy liest mir die Regeln sogar vor.
Wenn also ein deutscher Importeur keine gelben Leuchten ordert, dann wohl, weil ihm das zu teuer wird in der Homologation. Dem Chinesen kostet das ein kurzes Stirnrunzeln und verbaut auch gelb. Aber da ist wohl einfach "zieht den Stecker ab, das ist billiger" die Methode beim Importeur. Der "Idiot" ist also nicht die EU oder eine deutsche Regierung, sondern der Geizhals, der das Teil hier verkauft. (oder der Kunde, dem ein korrektes KFZ dann auf einmal zu teuer ist)
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Sorry das kann ich so nicht bestätigen, wenn ein Fahrzeug zugelassen wird, dann wird auf alles geachtet, auch die Beleuchtung.
Wird an der Beleuchtung rumgespielt, etwas verändert ist das Strafbar und dann erlischt die Zulassung + Versicherung.
Auszug: Änderungen oder Modifizierungen der Beleuchtungsgruppen sind strafbar und führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Weiter: Wird die LED Beleuchtung samt ABE oder ECE Prüfsiegel verkauft, haben Sie daran nichts zu verändern oder herumzuspielen.
Macht ein Händler das, kann dieser zur Rechenschaft gezogen werden ECE-R hin oder her, er ist kein Beamter einer Zulassungsstele und wenn, dann nicht im Dienst. Was er privat macht, fällt nicht unter diese Regelung.
Habe mit dem TÜV und der Genehmigungsstelle telefoniert, diese meinten, hat diese Roller eine Genehmigung, Straßenzulassung, ist da nichts zu verändern oder zu deaktivieren. Das ECE-R 53 ist nur für Dekra oder TÜF Sachverständige relevant aber nicht für den Käufer der das Fahrzeug mit Zulassung ersteht, auch muss dieser sowas nicht wissen.
Ist also ein Beamter der Meinung das durchsetzen zu müssen, wird er sich vor Gericht und dem Unternehmen und TÜV, DEKRA verantworten müssen, Gelb hin oder her. Du kaufst ein Fahrzeug was zugelassen wurde, damit wäre dann TÜF, DEKRA, Händler in der Verantwortung.
Weiter, gäbe es, falls ECE-R 53 dies untersagt ein Konflikt, da diese Regelung nicht Rechtskonform ist für den normalen Bürger, weiter müssten alle Fahrzeuge, dann aus dem Verkehr gezogen werden und auch die Betriebserlaubnis entzogen werden.
ECE-R ist ein Regelwerk für Fachangestellte, wie dem TÜF und DEKRA und nicht verbindlich für dich als Käufer, da du diesen bereits mit einer Zulassung kaufst. Ob da was nicht konform ist, braucht dich als Käufer nicht interessieren, die verantwortlichen sind dann die Verkäufer, Zulassungsstellen. Du hast die ABE, Zulassung? Wenn ja, dann alles schick.
Das einige Beamten auf diesen ECE-R 53 quatsch noch immer geschult werden, ist verdammt bescheuert und Schikane, da diese Regelung nur für Sachverständige anwendbar sind. Punkt. Wurde das Fahrzeug schon zugelassen, können diese auch nicht einfach gegenteiliges behaupten.
Und jeder Beamter landet vor Gericht, wenn mich jemals einer deswegen rauswinken sollte. Wenn es sein muss, bis zum Oberlandesgericht.
Denn einfach selbst Hand anlegen und diese selbst zu verändern geht genauso wenig, wenn also ein Polizist dich anhält, kann er sich auch gleich mit dir vor Gericht verantworten und das dort klären lassen.
Und zu Not kannst du auch gelbe "Selbstklebende Folie" auf die LED drauf machen. Aber auch hier könnte man schon von einer baulichen "Veränderung" sprechen, wenn dann muss das der Vertriebshändler machen. Und eben nicht der Händler vor Ort, denn dieser macht sich mit der Veränderung, Abschaltung ohne Absprache auch strafbar.
Sprich alle Trinity Uranus und Sunshine 3.0 und andere Modele, müssten aus dem Verkehr gezogen werden ohne Nachbesserung.
Viel Spaß vor Gericht und ich sags noch mal, als normaler Händler oder Privatperson hat man nichts zu verändern an der Beleuchtungsanlage.
Das ist nur den Hauptvertriebshändlern mit Absprache der Zulassungsbehörden vorbehalten, gestattet.
Wer mir nicht glaubt, ruft, die DEKRA, TÜF, Zulassungsstelle an. Punkt.
Aber hier ankommt und unqualifiziertes Zeug von wegen ECE-R 53 rein zuschmeißt und das ohne Fachwissen, finde ich schon etwas treist.
Auch wird in diesem und anderen Foren soviel Miss geschrieben, da frage ich mich, wer trägt hier eigentlich noch für "echt" relevante Informationen bei und fasst diese auch mal zusammen in positiv und negativ. Habe ich Lust 100 A4 Seiten zu lesen, nein ganz sicher nicht.
Unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php und andere Unterquellen, steht auch nichts eindeutig, denn es handel sich hier auch noch um "Leichtkrafträder" und kein Kraftfahrzeug.
Weiter ist die Aussage auf https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... ahrzeugen/
sind nicht ganz korrekt und auf alle Fahrzeuge anwendbar. Beispiel Leichtkrafträder, Polizeifahrzeuge, Krankenwaagen, Militär. Diese Regeln treffen weitestgehend nur für "Private" PKW´s zu.
Also bitte mehr aufs kleingedruckte achten und nicht irgendwas behaupten.
Wird an der Beleuchtung rumgespielt, etwas verändert ist das Strafbar und dann erlischt die Zulassung + Versicherung.
Auszug: Änderungen oder Modifizierungen der Beleuchtungsgruppen sind strafbar und führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Weiter: Wird die LED Beleuchtung samt ABE oder ECE Prüfsiegel verkauft, haben Sie daran nichts zu verändern oder herumzuspielen.
Macht ein Händler das, kann dieser zur Rechenschaft gezogen werden ECE-R hin oder her, er ist kein Beamter einer Zulassungsstele und wenn, dann nicht im Dienst. Was er privat macht, fällt nicht unter diese Regelung.
Habe mit dem TÜV und der Genehmigungsstelle telefoniert, diese meinten, hat diese Roller eine Genehmigung, Straßenzulassung, ist da nichts zu verändern oder zu deaktivieren. Das ECE-R 53 ist nur für Dekra oder TÜF Sachverständige relevant aber nicht für den Käufer der das Fahrzeug mit Zulassung ersteht, auch muss dieser sowas nicht wissen.
Ist also ein Beamter der Meinung das durchsetzen zu müssen, wird er sich vor Gericht und dem Unternehmen und TÜV, DEKRA verantworten müssen, Gelb hin oder her. Du kaufst ein Fahrzeug was zugelassen wurde, damit wäre dann TÜF, DEKRA, Händler in der Verantwortung.
Weiter, gäbe es, falls ECE-R 53 dies untersagt ein Konflikt, da diese Regelung nicht Rechtskonform ist für den normalen Bürger, weiter müssten alle Fahrzeuge, dann aus dem Verkehr gezogen werden und auch die Betriebserlaubnis entzogen werden.
ECE-R ist ein Regelwerk für Fachangestellte, wie dem TÜF und DEKRA und nicht verbindlich für dich als Käufer, da du diesen bereits mit einer Zulassung kaufst. Ob da was nicht konform ist, braucht dich als Käufer nicht interessieren, die verantwortlichen sind dann die Verkäufer, Zulassungsstellen. Du hast die ABE, Zulassung? Wenn ja, dann alles schick.
Das einige Beamten auf diesen ECE-R 53 quatsch noch immer geschult werden, ist verdammt bescheuert und Schikane, da diese Regelung nur für Sachverständige anwendbar sind. Punkt. Wurde das Fahrzeug schon zugelassen, können diese auch nicht einfach gegenteiliges behaupten.
Und jeder Beamter landet vor Gericht, wenn mich jemals einer deswegen rauswinken sollte. Wenn es sein muss, bis zum Oberlandesgericht.
Denn einfach selbst Hand anlegen und diese selbst zu verändern geht genauso wenig, wenn also ein Polizist dich anhält, kann er sich auch gleich mit dir vor Gericht verantworten und das dort klären lassen.
Und zu Not kannst du auch gelbe "Selbstklebende Folie" auf die LED drauf machen. Aber auch hier könnte man schon von einer baulichen "Veränderung" sprechen, wenn dann muss das der Vertriebshändler machen. Und eben nicht der Händler vor Ort, denn dieser macht sich mit der Veränderung, Abschaltung ohne Absprache auch strafbar.
Sprich alle Trinity Uranus und Sunshine 3.0 und andere Modele, müssten aus dem Verkehr gezogen werden ohne Nachbesserung.
Viel Spaß vor Gericht und ich sags noch mal, als normaler Händler oder Privatperson hat man nichts zu verändern an der Beleuchtungsanlage.
Das ist nur den Hauptvertriebshändlern mit Absprache der Zulassungsbehörden vorbehalten, gestattet.
Wer mir nicht glaubt, ruft, die DEKRA, TÜF, Zulassungsstelle an. Punkt.
Aber hier ankommt und unqualifiziertes Zeug von wegen ECE-R 53 rein zuschmeißt und das ohne Fachwissen, finde ich schon etwas treist.
Auch wird in diesem und anderen Foren soviel Miss geschrieben, da frage ich mich, wer trägt hier eigentlich noch für "echt" relevante Informationen bei und fasst diese auch mal zusammen in positiv und negativ. Habe ich Lust 100 A4 Seiten zu lesen, nein ganz sicher nicht.
Unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php und andere Unterquellen, steht auch nichts eindeutig, denn es handel sich hier auch noch um "Leichtkrafträder" und kein Kraftfahrzeug.
Weiter ist die Aussage auf https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... ahrzeugen/
sind nicht ganz korrekt und auf alle Fahrzeuge anwendbar. Beispiel Leichtkrafträder, Polizeifahrzeuge, Krankenwaagen, Militär. Diese Regeln treffen weitestgehend nur für "Private" PKW´s zu.
Also bitte mehr aufs kleingedruckte achten und nicht irgendwas behaupten.
Zuletzt geändert von rolli2022uranus am Do 24. Feb 2022, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Du solltest dringend diesen Beitrag überarbeiten. Sowohl inhaltlich, als auch was Rechtschreibung und Grammatik betrifft.
Stellenweise schmerzt das richtig beim Lesen.
Gruß,
Achim
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Okay, habe aber gerade keine Zeit, entschuldige für die Schmerzen^^ vielleicht hole ich das später noch nach.
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Als spitze des eisbergs:
Wie ging der spruch mit dem glashaus gleich nochmal ?rolli2022uranus hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 20:25...Aber hier ankommt und unqualifiziertes Zeug von wegen ECE-R 53 rein zuschmeißt und das ohne Fachwissen, finde ich schon etwas treist.
Auch wird in diesem und anderen Foren soviel Miss geschrieben...
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Mir gings nur darum, dass der Threaderöffner meinte, er könne überhaupt nichts finden.
Als Alternative zu einer EU-Regel findet man leider nur Webseiten, die auch recht amateurhaft den Sachverhalt beschreiben, ohne wirklich konkret zu werden.
Als Laie geh ich davon aus, wenn etwas nach einer Regel zugelassen wird, dann wird im normalen Betrieb das was in der Regel steht auch schon noch gültig sein. Also Farbe gelb an der Seite.
Als Alternative zu einer EU-Regel findet man leider nur Webseiten, die auch recht amateurhaft den Sachverhalt beschreiben, ohne wirklich konkret zu werden.
Als Laie geh ich davon aus, wenn etwas nach einer Regel zugelassen wird, dann wird im normalen Betrieb das was in der Regel steht auch schon noch gültig sein. Also Farbe gelb an der Seite.
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
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Re: Trinity Uranus - Seiten LED verboten in DE?
Ja, Farbe hin oder her, durchläuft das Fahrzeug die Zulassungsprozedur, kannst du nicht für unkorrekte Farben haften, fertig.
Dafür steht dann der Vertriebshändler gerade, habe mir das noch mal sagen lassen.
Es kann so weit gehen, dass dir das Fahrzeug entzogen wird, solange der Vertriebshändler da nicht nachbessert oder deaktiviert.
Oder du kaufst dir Gelbe, Transparent, selbstklebende, Autoscheinwerfer Folie und löst das Problem damit.
Da die Seiten LED´s nur eine Designfunktion erfüllen und keine "vorgeschriebene" Beleuchtung, kannst du anders als an einem Motorrad der L3 + Klassen, an einem "Leichtkraftrad", solche Maßnahmen durchführen. Sogar ein Fahrradlicht darfst du dran machen. Unter "Leichtkrafträder" zählt auch das Fahrrad: Padalec, die auch 45 km/h fahren.
Nur nimmt dich mit einem "Fahrrad" Padalec keiner ernst und Nachteil ist, du kannst niemanden mitnehmen.
Dafür steht dann der Vertriebshändler gerade, habe mir das noch mal sagen lassen.
Es kann so weit gehen, dass dir das Fahrzeug entzogen wird, solange der Vertriebshändler da nicht nachbessert oder deaktiviert.
Oder du kaufst dir Gelbe, Transparent, selbstklebende, Autoscheinwerfer Folie und löst das Problem damit.
Da die Seiten LED´s nur eine Designfunktion erfüllen und keine "vorgeschriebene" Beleuchtung, kannst du anders als an einem Motorrad der L3 + Klassen, an einem "Leichtkraftrad", solche Maßnahmen durchführen. Sogar ein Fahrradlicht darfst du dran machen. Unter "Leichtkrafträder" zählt auch das Fahrrad: Padalec, die auch 45 km/h fahren.
Nur nimmt dich mit einem "Fahrrad" Padalec keiner ernst und Nachteil ist, du kannst niemanden mitnehmen.
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