Wayscral E-Speed 65kmh

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didithekid
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von didithekid »

Seit wann braucht man für Gepäckträger und Koffer eine ABE?
Ist da beim Anbau des Trägers, denn in diesem Fall der Umbau sicherheitskritischer Teile oder der Beleuchtung erforderlich?

https://www.motorradonline24.de/forum/t ... -eigenbau/

VG
Didi
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Kadett 1
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

Nein es ist nichts erforderlich und von daher falsch das man eine Abe braucht . Auch meine 2 Aluminium streben sind zulässig da sie stabil sind. Da das Topcase fest verbunden ist und es nach den allgemeinen Regeln der Technik ausgeführt wurde ist es natürlich zulässig.

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callmeuhu
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von callmeuhu »

didithekid hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 07:30
Seit wann braucht man für Gepäckträger und Koffer eine ABE?
schon immer. Du solltest mal Betriebsanleitungen lesen :!:
Der Hersteller SHAD ist verpflichtet, eine ABE zur Verfügung zu stellen und Du bist verpflichtet, die Teile samt ABE zum TÜV zu schleppen und dort wird der Gammel eingetragen :!:

alles andere heißt=Betriebserlaubnis erloschen :!:

von sicherheitsrelevanten Bauteilen hat ein Laie die Finger zu lassen und werden Änderungen nur eingetragen, wenn der Einbau durch eine Fachwerkstatt erfolgte
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callmeuhu
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von callmeuhu »

callmeuhu hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 09:49
didithekid hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 07:30
Seit wann braucht man für Gepäckträger und Koffer eine ABE?
schon immer. Du solltest mal Betriebsanleitungen lesen :!:
Der Hersteller SHAD ist verpflichtet, eine ABE zur Verfügung zu stellen und Du bist verpflichtet, die Teile samt ABE zum TÜV zu schleppen und dort wird der Gammel eingetragen :!:

alles andere heißt=Betriebserlaubnis erloschen :!:

von sicherheitsrelevanten Bauteilen hat ein Laie die Finger zu lassen und werden Änderungen nur eingetragen, wenn der Einbau durch eine Fachwerkstatt erfolgte
KOSO:
https://www.kosoeurope.com/supportabe/m ... en-mit-abe
3. Verwendungsbereich
Die Verwendung des Geschwindigkeits- Messgerätes ist an allen 2-, 3- und 4- rädrigen
Krafträdern / Quads / ATV‘s möglich mit nationaler Genehmigung ‘ABE‘ nach 20 StVZO,
europäischer Typgenehmigung 92/61/EWG bzw. 2002/24/EG oder VO (EU) Nr.168/2013.
Das gleiche gilt auch für baugleiche Fahrzeugtypen, die im Einzelverfahren nach
§21 StVZO in den Verkehr gekommen sind.
Bei diesen ist allerdings eine Einzelabnahme nach §19.2 /21 StVZO erforderlich.
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von MCV2Freak »

Aha. Ein Link zu einem Tacho... als Begründung. :facepalm:

Eule(nspiegel), erzähl keinen BS den du dir ungeschickt dem Internet zusammengeklaubt hast.......
Screenshot_20220331_085659.jpg
-freak-

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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von J.Rexin »

Hallo Zusammen
Kann mir jemand sagen, wo bei dem Wayscral e speed 2.0 der Tank für die Bremsflüssigkeit sitzt?
Freue mich schon Montag auf den Gang zur Zulassungsstelle! Mal sehen, was die mir so alles Erzählen wollen, bis das Ding endlich Zugelassen ist. :D
Zuletzt geändert von J.Rexin am Sa 9. Apr 2022, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

Hallo, ja ein Leichtkraftrad KZ. Der Roller hat keinen Gepäckträger also muss da etwas externes dran. Zum Thema Atu und kompetenz lass ich mal die Aussage. :)

carlo0027
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von carlo0027 »

Kadett 1 hat geschrieben:
Do 7. Apr 2022, 15:50
Sieht gut aus. Ist da auch das Louis Topcase dran montiert?
Genau, das Universal Topcase von Louis für 19,99€.

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callmeuhu
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von callmeuhu »

@Freak

dreh' dein Gesäss Richtung TÜV. Die entscheiden, was und wie eingetragen wird und nicht DU :!:

->einzutragen ist generell jedes Bauteil mit ABE, wenn das entsprechende Fahrzeug von der ABE gar nicht erfasst wurde und/oder eine Eintragungspflicht nach §19/21 StvZo nicht ausgeschlossen wurde<-

Du zahlst, Du fährtst ohne Versicherungsschutz und deine Karre wird aus dem Verkehr gezogen
Du brauchst mir keine Märchen erzählen, da ich als BERUFSKRAFTFAHRER für jeden Verstoss blechen darf, bei BUS/LKW :roll:
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MCV2Freak
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von MCV2Freak »

UHU, du bist mir ja ein ganz seltsamer Vogel....

Mit Verlaub, du hast keine Ahnung.
Mach, was du kannst. Straps weiter deine Ladung fest, sitz den ganzen Tag am Fenster und dreh am Rad.
Mach nix anderes.

Bis du folgendes gemacht hast:
In die entsprechenden Prüfvorschriften und die StVZO zu schauen anstatt bei fragFinn.de.

Danach ergibt sich, in welchen wenigen SONDERFÄLLEN für einen Gepäckträger eine ABE oder ein Teilegutachten mit anschliessendem Eintrag ZWINGEND erforderlich sind.
Und dann erklärt sich zum Beispiel auch der Drehknopf am TopCase von Louis ;)

Und nun hör auf, hier dein gefährliches Halbwissen zu verbreiten und andere zu verunsichern.
Es gibt endlose Möglichkeiten, so eine Box auf den Roller zu pappen. Daher ist eine individuelle Frage beim örtlichen Prüfer sicher nicht der falscheste Weg.

Ich werde DIR die Prüfung jedenfalls NICHT abnehmen ;)

-Freak-

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