Wayscral E-Speed 65kmh

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MCV2Freak
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von MCV2Freak »

Kadett 1 hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 10:51
Hallo, ja ein Leichtkraftrad KZ. Der Roller hat keinen Gepäckträger also muss da etwas externes dran. Zum Thema Atu und kompetenz lass ich mal die Aussage. :)
Nur als Korinthenkacker angemerkt und weil mir es auch so nicht in den Sinn gekommen wäre:
Der Roller hat einen Gepäckträger laut BA (S.8, Nr.15). Nämlich das, was man eigentlich alleinig als "Sozius-Griffe" bezeichnen würde.

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callmeuhu
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von callmeuhu »

MCV2Freak hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 14:04
Daher ist eine individuelle Frage beim örtlichen Prüfer sicher nicht der falscheste Weg.
PLING!
Da ist der Groschen bei dir wohl doch noch gefallen :mrgreen:
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

MCV2Freak hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 14:15
Kadett 1 hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 10:51
Hallo, ja ein Leichtkraftrad KZ. Der Roller hat keinen Gepäckträger also muss da etwas externes dran. Zum Thema Atu und kompetenz lass ich mal die Aussage. :)
Nur als Korinthenkacker angemerkt und weil mir es auch so nicht in den Sinn gekommen wäre:
Der Roller hat einen Gepäckträger laut BA (S.8, Nr.15). Nämlich das, was man eigentlich alleinig als "Sozius-Griffe" bezeichnen würde.

-Freak-
Dann Noch besser dann kann mir ja nichts passieren ich hab das Topcase daran montiert und ich brauche noch nicht einmal eine Abe.... Muhahaha :)
Zuletzt geändert von Kadett 1 am Fr 8. Apr 2022, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Kadett 1
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

IMG_2022-04-08-14-53-28-659.jpg
MCV2Freak hat geschrieben:
Do 7. Apr 2022, 20:06
Kadett 1 hat geschrieben:
Do 7. Apr 2022, 17:59
Achtung Freunde der zügigen Gangart. Der Seitenständer schleift relativ schnell. Ich bin eben zugegeben zackig durch einen Kreisverkehr gefahren und da hat es unschön gekratzt. Da werde ich was dran tun.
Einfache Abhilfe:
Den Kreisverkehr andersrum fahren. Dann stört kein Seitenständer. :D

Im Ernst. Was willst denn machen? Ich hätte ihn gerne etwas kürzer, der Roller steht schon sehr gerade auf den Seitenständer gelehnt. Mir zu steil.

-freak-
Ständer check.... :)

Etwas schräger steht er jetzt auch.
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The Rob
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von The Rob »

callmeuhu hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 09:49
didithekid hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 07:30
Seit wann braucht man für Gepäckträger und Koffer eine ABE?
schon immer.
Nein.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/ hat geschrieben:
Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kann man so auch in der StVZO nachlesen, wenn man sonst nichts besseres zu tun hat.

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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von callmeuhu »

zum letzten mal jetzt :!:

Wenn keine bauartbedingte Änderung durch Zubehör entsteht, ist eine ABE überflüssig. Hat ein Zubehörteil eine ABE, dann ist auch die Eintragung zwingend

Für dämliche Rechthaber u. Besserwisser sind die Onkels vom TÜV da. Denen könnt' ihr die Haare lockig labern :lol:
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

Ich empfehle diesen Button zu drücken. Ich habe es getan. 8-)
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von didithekid »

Hallo,

auch ich bin einigermaßen sprachlos, wenn hier tatsächlich und einfach so behauptet wird, dass ein montiertes Top-Case oder ein Koffer die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges tangiert, wenn in den Unterlagen des Koffer-Herstellers der Fahrzeugtyp nicht mit " an diesem Fahrzeug" geprüft enthalten ist.

Auch in der Anleitung eines SHAD-Topcases:https://www.shad.es/descargas/shad10996.pdf
erkenne ich keine Indizien, die die vom Betreffenden auf SHAD bezogene Behauptung stützen würden.

Die schon vorgeschlagene Einstufung der betreffenden Behauptung als BS, liegt da wirklich nahe.

Viele Grüße

Didi
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von didithekid »

J.Rexin hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 10:31
Hallo Zusammen
Ich bin seid heute auch Besitzer von so einen Wayscral E Speed V 2.0 Roller.
Kann mir von euch jemand sagen, wie dieser Roller Zugelassen wird? Fährt man den noch mit einem Versicherungskennzeichen oder
mit einem Richtigen KFZ Kennzeichen?
Da der Roller ja eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h hat und mit einem 1 Führerschein gefahren werden muss, gehe ich von einem großen
Kennzeichen für ein Leichtkraftrad aus.
Hallo,

nach der Kofferdiskussion möchte ich Dir mal im Detail zur Zulassungsfrage antworten:
Versicherungskennzeichen ist nur bis 45km/h bzw. Fahrzeugklasse L1e
Der Wayscral e-Speed gehört zur Fahrzeugklasse L3e (Kraftrad >45 km/h) Kategorie B <11kW <125ccm (Leichtkraftrad /Leichtkraft-Roller).
Neu-Zugelassen wird beim Straßenverkersamt und man muss darauf achten, dass auch Leichtkraftrad eingetragen wird (dauerhaft KFZ-Steuer frei)
Das COC-Zulassungsdokument, die EVB-Nummer von der Versicherung und die Rechnung vom Händler (Umsatzsteuer-Nachweis, Neufahrzeugserklärung) muss auf jeden Fall bei der Zulassung vorgelegt werden. Problema dabei wurden ja schon hier gepostet. Bei Terminreservierung daran denken, dass in Deutschland gekauft wurde und nicht aus Versehen Importfahrzeug angeklickt ist (wo dann Importdokumete verlangt würden).
Mit etwas Glück gelangt man an einen Sachbearbeiter, der mit im Computer noch nicht vermerkten Fahrzeuge umgehen kann, oder einen Kollegen hat, der helfen kann.
Bei den Nummernschildern gibt es das alte Leichtkraftrad-Kennzeichen im Breitformat, wo es gut möglich ist ein E für E-Fahrzeug anzuhängen.
Das schmalere Format der neuen Motorradkennzeichten wird bei den Zulassungsstellen teilweise auch akzeptiert.
Zwar schicker aber oft zu schmal für das extra E.

Notwendiger Führerschein A1, A oder ggf. B zusammen mit B196 Nachschulung

Viele Grüße

Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Fr 8. Apr 2022, 20:36, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Beitrag von Kadett 1 »

didithekid hat geschrieben:
Fr 8. Apr 2022, 20:27


Mit etwas Glück gelangt man an einen Sachbearbeiter, der mit im Comuter noch nicht vermerkten Fahrzeuge umgehen kann, oder einen Kollegen hat der helfen kann.

Viele Grüße

Didi
Bei mir half das Bild des Fahrzeugscheins des Kollegen MCV2Freak das hier gepostet wurde auch weiter.

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