Soweit die freundliche Mitarbeiterin der Zulassungstelle mir das sagte immer für Leichtkrafträder,
meines Erachtens eine Manie des Chefs.
Mal sehen was rauskommt...
LG
Chris
Zulassung
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Re: Zulassung
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Re: Zulassung
Ich würde die Kommunikation aber zumindest freundlich und mit den richtigen Begriffen angehen.
Fakt ist, dass ein Fahrzeug vorgeführt werden muss, wenn nur das COC vorliegt, und eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden soll. (§6 Abs. 8 FZV, zur Identifikation des Fahrzeugs).
Fakt ist auch, dass bei Leichtkrafträdern (LKR) i.d.R. beim Kauf keine Zulassungsbescheinigung II vorliegt, sondern nur das COC. Damit ist es etwas schwerer, das Eigentum nachzuweisen, und i.d.R. wird deshalb zumindest die Vorlage einer Bescheinigung des Händlers und/oder der Originalrechnung verlangt.
Wichtig zu wissen ist, dass LKR gar nicht zugelassen werden müssen, sondern nur angemeldet (§4 FZV), oder präziser gesagt, es muss ein Kennzeichen zugeteilt werden. Wer eine Zulassung beantragt, beantragt damit automatisch die Erstellung einer ZB Teil II (gemäß §6 Abs 2 FZV), und damit muss das Fahrzeug vorgeführt werden, s.o.
Man kann ein zulassungsfreies Fahrzeug freiwillig zulassen (§3 Abs. 3 FZV). Z.B. auch bei einem Kleinkraftrad, wenn man die THG-Quote in Anspruch nehmen will. Es gibt hier im Forum div. Berichte, wie kompliziert das sein kann...
Ich vermute, aus diesem Kontext heraus entsteht diese Forderung nach der Vorführung. Vielleicht reicht es schon aus, der Behörde zu sagen, dass man nur nach §4 FZV anmelden, aber nicht zulassen möchte. Vielleicht gibt es aber auch Zulassungstellen, die vorsichtshalber immer eine Vorführung verlangen, wenn nur ein COC vorliegt, auch wenn nur ein Kennzeichen zugeteilt werden soll (was nach meiner Einschätzung aber übers Ziel hinausgeht).
Patrick
Fakt ist, dass ein Fahrzeug vorgeführt werden muss, wenn nur das COC vorliegt, und eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden soll. (§6 Abs. 8 FZV, zur Identifikation des Fahrzeugs).
Fakt ist auch, dass bei Leichtkrafträdern (LKR) i.d.R. beim Kauf keine Zulassungsbescheinigung II vorliegt, sondern nur das COC. Damit ist es etwas schwerer, das Eigentum nachzuweisen, und i.d.R. wird deshalb zumindest die Vorlage einer Bescheinigung des Händlers und/oder der Originalrechnung verlangt.
Wichtig zu wissen ist, dass LKR gar nicht zugelassen werden müssen, sondern nur angemeldet (§4 FZV), oder präziser gesagt, es muss ein Kennzeichen zugeteilt werden. Wer eine Zulassung beantragt, beantragt damit automatisch die Erstellung einer ZB Teil II (gemäß §6 Abs 2 FZV), und damit muss das Fahrzeug vorgeführt werden, s.o.
Man kann ein zulassungsfreies Fahrzeug freiwillig zulassen (§3 Abs. 3 FZV). Z.B. auch bei einem Kleinkraftrad, wenn man die THG-Quote in Anspruch nehmen will. Es gibt hier im Forum div. Berichte, wie kompliziert das sein kann...
Ich vermute, aus diesem Kontext heraus entsteht diese Forderung nach der Vorführung. Vielleicht reicht es schon aus, der Behörde zu sagen, dass man nur nach §4 FZV anmelden, aber nicht zulassen möchte. Vielleicht gibt es aber auch Zulassungstellen, die vorsichtshalber immer eine Vorführung verlangen, wenn nur ein COC vorliegt, auch wenn nur ein Kennzeichen zugeteilt werden soll (was nach meiner Einschätzung aber übers Ziel hinausgeht).
Patrick
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Re: Zulassung
Genau das habe ich doch beschrieben,
denn da steht nichts von Identifikation über Prüfinstitute!
Gruß
Chris
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Chris
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Re: Zulassung
Um eine Kennzeichenzuteilung wird man immer, allein schon wegen der Überprüfungspflicht alle 2 Jahre nicht drumrumkommen mit einem L3e-A1... auch wenn das offiziell zulassungsfrei ist.
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- Norbert
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Re: Zulassung
Moin,
aha, so kommt etwas Licht ins Dunkel aber ganz so wie beschrieben wird es dann doch nicht (überall) gemacht.
In HH (und nicht nur hier) bekamen wir beim Silence immer automatisch eine ZB Teil II (Brief) neu ausgestellt, nur mit der Rechnung und der Bestätigung vom Händler, daß die Karre in der EU noch nie zugelassen war. Ohne Vorführung und das habe ich hier auch nie so gelesen. Das war so um 04/2020, als die ersten Silence 01 auf die Strasse kamen. In einigen Ländern gab es wohl keine ZB Teil II oder nur auf Verlangen. Das war dann wohl der Unterschied Anmeldung oder eben auch Zulassung.
Gruß,
Norbert
aha, so kommt etwas Licht ins Dunkel aber ganz so wie beschrieben wird es dann doch nicht (überall) gemacht.
In HH (und nicht nur hier) bekamen wir beim Silence immer automatisch eine ZB Teil II (Brief) neu ausgestellt, nur mit der Rechnung und der Bestätigung vom Händler, daß die Karre in der EU noch nie zugelassen war. Ohne Vorführung und das habe ich hier auch nie so gelesen. Das war so um 04/2020, als die ersten Silence 01 auf die Strasse kamen. In einigen Ländern gab es wohl keine ZB Teil II oder nur auf Verlangen. Das war dann wohl der Unterschied Anmeldung oder eben auch Zulassung.
Gruß,
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Re: Zulassung
Der Punkt ist halt, die Zulassungsstellen nehmen sich da eine gewisse Interpretationsfreiheit heraus. Manches davon ist sicher nicht 100% durch die FZV gedeckt, bzw. eben verschieden aus der FZV ausgelegt. Das gilt wohl auch für die Vorführung beim Prüfingenieur statt bei der Zulassungsstelle. Wahrscheinlich machen sich die da eine Arbeitserleichterung...
Ich will das aber hier in keiner Weise verteidigen.
Im Endeffekt ist doch das ganze Zulassungs- und Führerscheinwesen ein einziges Durcheinander, wo jede Zweigbehörde den rechtl. Rahmen auslegt, wie sie will. Noch schlimmer wird es ja, wenn man auf EU-Ebene geht.
Wie Norbert ja berichtet, Hamburg stellt immer eine ZB Teil II aus, aber ohne Vorführung. Was auch nicht FZV-konform ist. Also jeder, wie er will... Ich (Bayern), auch 2020 angemeldet, habe keine ZB Teil II bekommen, und musste nur die Rechnung herzeigen.
Ich wollte primär den Tip geben, sich hier nicht mit dem Begriff "Zulassung" zu beschweren, sondern mit dem Begriff "Zuteilung eines Kennzeichens". Letzeres ist Pflicht bei einem L3e-A1, ersteres nicht. Die Identifikation des Fahrzeugs ist erst bei der Erstellung einer ZB Teil II, und damit einer Zulassung relevant. Das ist dann §12 Abs.1 FVZ: "Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen", in Verbindung mit §6 Abs 8: " Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren".
Patrick
Ich will das aber hier in keiner Weise verteidigen.
Im Endeffekt ist doch das ganze Zulassungs- und Führerscheinwesen ein einziges Durcheinander, wo jede Zweigbehörde den rechtl. Rahmen auslegt, wie sie will. Noch schlimmer wird es ja, wenn man auf EU-Ebene geht.
Wie Norbert ja berichtet, Hamburg stellt immer eine ZB Teil II aus, aber ohne Vorführung. Was auch nicht FZV-konform ist. Also jeder, wie er will... Ich (Bayern), auch 2020 angemeldet, habe keine ZB Teil II bekommen, und musste nur die Rechnung herzeigen.
Ich wollte primär den Tip geben, sich hier nicht mit dem Begriff "Zulassung" zu beschweren, sondern mit dem Begriff "Zuteilung eines Kennzeichens". Letzeres ist Pflicht bei einem L3e-A1, ersteres nicht. Die Identifikation des Fahrzeugs ist erst bei der Erstellung einer ZB Teil II, und damit einer Zulassung relevant. Das ist dann §12 Abs.1 FVZ: "Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen", in Verbindung mit §6 Abs 8: " Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren".
Patrick
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Re: Zulassung
Hallo Patrick,
vielen Dank für den Tipp, Du hast natürlich recht es ist ja gar keine Zulassung
Bin auf jedenfall gespannt was da zurückkommt.
Der "Chef" ist laut Aussage anderer dort eine sehr unangenehme Person, das passt schon das man den mal etwas treten sollte.
Hoffe das mir das gelingt.
LG
Chris
vielen Dank für den Tipp, Du hast natürlich recht es ist ja gar keine Zulassung
Bin auf jedenfall gespannt was da zurückkommt.
Der "Chef" ist laut Aussage anderer dort eine sehr unangenehme Person, das passt schon das man den mal etwas treten sollte.
Hoffe das mir das gelingt.
LG
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