Einschränkung bei der THG-Prämie

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Stivikivi
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Stivikivi »

DBuegel hat geschrieben:
Sa 15. Jul 2023, 13:26
Quasi Freikaufen statt Strafzahlungen.
Ja, das geb's im Mittelalter schon mal. Nannte sich Ablasshandel. Und genau da wollen Die uns wieder hinbringen.

OBACHT!
Und das Beste der Großteil lässt es über sich ergehen.

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Totale Überwachung
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Essen aus dem 3D Drucker oder komplett Vegan
Klimaterrorismus
In Zukunft kann man sich vielleicht auch ne Halbe Stunde Messerstecherzeit erkaufen. Quasi Purge auf Raten.
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Basti80
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Basti80 »

Jo, ist richtig, das war Blödsinn mit der oben erwähnten Steuergeldverschwendung.

Viele Grüße
Basti

Holger76
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Holger76 »

Mir fallen dazu nur 2 Sätze ein:
Selber schuld dir zu lange gewartet haben
Wer früh genug sich drum gekümmert hat hat seinen Profit geholt

Selbst wenn es nichts mehr gibt die 2x 600 Euro haben mir gefallen und ich sage vielen Dank
Und dazu ich habe meinen N1S nicht freiwillig zugelassen um die Quote zu bekommen sondern um den unqualifizierten deppen vom Würzburger Ordnungsamt
Es unmöglich zu machen meinem mit einem E Kennzeichen versehenen Roller nochmal einen Strafzettel an den Roller zu heften wenn er an einer E lade Säule Strom tankt Nebeneffekt 2024 da ich 365 Tage Fahrer bin : es wird für mich Saugünstig mit 18 Euro Versicherung im Jahr Roller zu fahren , somit hat sich die Zulassung, die Sonderanfertigung des Kennzeichen jetzt schon Rentiert und wer kann einen Nagelneuen N1S für 1400 Euro kaufen ?
Alles richtig gemacht wenn auch nicht freiwillig
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Bergziege »

Holger76 hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 02:03
Mir fallen dazu nur 2 Sätze ein:
Selber schuld dir zu lange gewartet haben
Wer früh genug sich drum gekümmert hat hat seinen Profit geholt

Selbst wenn es nichts mehr gibt die 2x 600 Euro haben mir gefallen und ich sage vielen Dank
Und dazu ich habe meinen N1S nicht freiwillig zugelassen um die Quote zu bekommen sondern um den unqualifizierten deppen vom Würzburger Ordnungsamt
Es unmöglich zu machen meinem mit einem E Kennzeichen versehenen Roller nochmal einen Strafzettel an den Roller zu heften wenn er an einer E lade Säule Strom tankt Nebeneffekt 2024 da ich 365 Tage Fahrer bin : es wird für mich Saugünstig mit 18 Euro Versicherung im Jahr Roller zu fahren , somit hat sich die Zulassung, die Sonderanfertigung des Kennzeichen jetzt schon Rentiert und wer kann einen Nagelneuen N1S für 1400 Euro kaufen ?
Alles richtig gemacht wenn auch nicht freiwillig
Wo gab es denn 2x 600 EUR?
und wo ist dein Roller versichert? Ich nehme an nur Haftpflicht?

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Stivikivi
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Stivikivi »

Bergziege hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:32
Holger76 hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 02:03
Mir fallen dazu nur 2 Sätze ein:
Selber schuld dir zu lange gewartet haben
Wer früh genug sich drum gekümmert hat hat seinen Profit geholt

Selbst wenn es nichts mehr gibt die 2x 600 Euro haben mir gefallen und ich sage vielen Dank
Und dazu ich habe meinen N1S nicht freiwillig zugelassen um die Quote zu bekommen sondern um den unqualifizierten deppen vom Würzburger Ordnungsamt
Es unmöglich zu machen meinem mit einem E Kennzeichen versehenen Roller nochmal einen Strafzettel an den Roller zu heften wenn er an einer E lade Säule Strom tankt Nebeneffekt 2024 da ich 365 Tage Fahrer bin : es wird für mich Saugünstig mit 18 Euro Versicherung im Jahr Roller zu fahren , somit hat sich die Zulassung, die Sonderanfertigung des Kennzeichen jetzt schon Rentiert und wer kann einen Nagelneuen N1S für 1400 Euro kaufen ?
Alles richtig gemacht wenn auch nicht freiwillig
Wo gab es denn 2x 600 EUR?
und wo ist dein Roller versichert? Ich nehme an nur Haftpflicht?
2022 400 Euro Geld für eAuto, eautocash, etc.
2023 320-330 ADAC, LVM.

Macht in Summe sogar 720-730€ Holger war aber mit weniger zufrieden.
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von niu@munich »

ToBeDefined hat geschrieben:
Sa 15. Jul 2023, 06:53
Bankrotterklärung bei deutscher Digitalisierung der Ämter.
Eine Regelung, die für kleine Roller eine kleinere Prämie vorsieht und das Beantragen digitalisiert wäre nicht unmöglich gewesen.
Jetzt werden andere Argumente vorgeschoben.
Es soll hier Leute geben, die wegen ihres Rollers auf das Auto verzichten und damit genau dem Ziel nachkommen, das mit der Einführung der THG-Prämie angedacht war: Umweltschutz. Man vermeidet mehr CO2 mit einem Elektroroller, statt einem Elektroauto, wenn man auf die Verwendung des Verbrenners dafür verzichtet. Schade, dass das eine grün geführtes Bundesumweltamt nicht erkennen kann.

Ich finde die Prämie auch zu hoch, aber sie dann ganz zu streichen hat leider andere Gründe, als die angeführten.
Nicht erkennen will. Die E-Roller generieren keine guten mwst Einnahmen und die Hersteller sind, ich bitte auch um Berichtigung, meist nicht in Europa zu finden. Aber ich gebe die Recht, dass gerade E-Roller eigentlich den Umweltgedanken folgen und für die Mobilität eine große Rolle spielen und spielen „werden könnten“

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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Bergziege »

Stivikivi hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:54
Bergziege hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:32

Wo gab es denn 2x 600 EUR?
und wo ist dein Roller versichert? Ich nehme an nur Haftpflicht?
2022 400 Euro Geld für eAuto, eautocash, etc.
2023 320-330 ADAC, LVM.

Macht in Summe sogar 720-730€ Holger war aber mit weniger zufrieden.
OK, dass es zwei Roller waren, ist ein wenig kryptisch. 2x2x300 EUR wäre da einfacher gewesen ;)

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Stivikivi
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Stivikivi »

Bergziege hat geschrieben:
Mo 17. Jul 2023, 07:32
Stivikivi hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:54
Bergziege hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:32

Wo gab es denn 2x 600 EUR?
und wo ist dein Roller versichert? Ich nehme an nur Haftpflicht?
2022 400 Euro Geld für eAuto, eautocash, etc.
2023 320-330 ADAC, LVM.

Macht in Summe sogar 720-730€ Holger war aber mit weniger zufrieden.
OK, dass es zwei Roller waren, ist ein wenig kryptisch. 2x2x300 EUR wäre da einfacher gewesen ;)
Das wäre die einzig logische Erklärung da mir kein THG Anbieter bekannt ist der auf einmal 600 gezahlt hat. Und falls doch dann sag ich scheiße 🤣🤣
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Bibl23 »

Basti80 hat geschrieben:
Sa 15. Jul 2023, 02:46
Gab genug Leute, die daraus ein Geschäftsmodell gemacht haben. Insofern bin ich nicht so wahnsinnig traurig. Bin nämlich kein besonderer Freund von Verschwendung von Steuergeldern.

Viele Grüße
Basti
Welche Steuergelder?
N1S (bis 03/2019)
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Infos und News zur THG-Quote bei www.thg-news.de

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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Bibl23 »

DBuegel hat geschrieben:
Sa 15. Jul 2023, 13:26
Quasi Freikaufen statt Strafzahlungen.
Ja, das geb's im Mittelalter schon mal. Nannte sich Ablasshandel. Und genau da wollen Die uns wieder hinbringen.

OBACHT!
Dann rate ich: Trotzdem beantragen und eben den gesamten Betrag spenden in ein nachhaltiges Projekt. Dann schadet man den Ölis (Mineralölkonzernen) im doppelten Sinne. (https://www.thg-news.de/250-000-elektro ... -thg-quote)
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