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Hallo liebes Forum,
Ich spiele mit dem Gedanken mir zur nächsten Saison ein E-Mopet anzuschaffen, da ich seit neustem nur noch einen Arbeitsweg von ca 5km habe und es sich irgendwie nicht lohnt dafür meinen Kombi zu bewegen.
Jetzt habe ich mich zunächst nach bezahlbaren Modellen umgesehen die gewisse Eckdaten abdecken und mir auch optisch zusagen.
Die Eckdaten auf die ich erstmal Wert gelegt habe:
- 40-50km mit einer Akku-Ladung
- Herausnehmbarer Akku
- Voll laden eines Akkus in unter 7 Stunden (im Büro - abgesprochen und erlaubt)
- Erweiterungsmoglichkeit auf einen zweiten Akku
- keyless go
- 3000 bis max 6000 Euro Anschaffungskosten
Inzwischen habe ich mich auf die entsprechenden TC und TS Modelle von Super Soco eingeschossen.
Jetzt habe ich das Problem in Form einer Wissenslücke, bei dem ihr mir hoffentlich helfen könnt :
Was sind die bürokratischen Vor-/Nachteile der 45km/h zu 95km/h Variante?
Was muss bei überhaupt bei einer 45km/h gemacht werden und was bei einer offenen Maschine (also bürokratisch)?
Was sind die praktischen und welche die finanziellen?
Eine B196 Erweiterung ist zwar noch nicht vorhanden, aber wenn die Vorteile einer "ungedrosselten" überwiegen habe ich keine Problem diese zu machen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
LG
Dimi
Ich spiele mit dem Gedanken mir zur nächsten Saison ein E-Mopet anzuschaffen, da ich seit neustem nur noch einen Arbeitsweg von ca 5km habe und es sich irgendwie nicht lohnt dafür meinen Kombi zu bewegen.
Jetzt habe ich mich zunächst nach bezahlbaren Modellen umgesehen die gewisse Eckdaten abdecken und mir auch optisch zusagen.
Die Eckdaten auf die ich erstmal Wert gelegt habe:
- 40-50km mit einer Akku-Ladung
- Herausnehmbarer Akku
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Inzwischen habe ich mich auf die entsprechenden TC und TS Modelle von Super Soco eingeschossen.
Jetzt habe ich das Problem in Form einer Wissenslücke, bei dem ihr mir hoffentlich helfen könnt :
Was sind die bürokratischen Vor-/Nachteile der 45km/h zu 95km/h Variante?
Was muss bei überhaupt bei einer 45km/h gemacht werden und was bei einer offenen Maschine (also bürokratisch)?
Was sind die praktischen und welche die finanziellen?
Eine B196 Erweiterung ist zwar noch nicht vorhanden, aber wenn die Vorteile einer "ungedrosselten" überwiegen habe ich keine Problem diese zu machen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
LG
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- didithekid
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Hallo Dimi und willkommen im Forum,
Bei der Fahrzeugklasse L1e, also Kleinkraftrad bis 45 km/h (und unter 4kW Motorleistung) gehst Du nach dem Kauf mit dem EU-Zulassungspapier (COC) zu einer Versicherung und bezahlst dort für ein Versicherungskennzeichen, das dann bis Ende Februar des Folgejahrs gilt und jährlich (immer eine andere Farbe) zu erneuern ist. Mehr nicht!
Mit der Fahrzeugklasse L3e - A1, also Leichkraftrad über 45km/h aber unter 11kW Motorleistung, kommt dann dazu:
- Zulassung beim Straßenverkehrsamt (einmalige Gebühren) mit amtlichem Nummernschild (zur Versicherung muss man vorher natürlich auch und auch hier wird das COC sowie die Rechnung des Händlers als Mehrwertsteuernachweis gebraucht)
- das Nummernschild bleibt permanent; KFZ-Steuern fallen in der Klasse noch keine an; die Versicherungs-Prämie sinkt dafür mit der Anzahl der schadenfreien Jahre und ist (von der Haftpflicht her) langfristig sogar oft billiger.
- Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra usw.); aber beim E-Fahrzeug entfällt natürlich die Abgasuntersuchung. Unter 50€.
- Abstellen nur noch auf Privatgelände, am Fahrbahnrand oder auf ausgewiesenen Parkplätzen (wie beim Auto oder Motorrad). Steht das Fahrzeug auf dem öffentlichen Gehweg, hat man also eher mal ein Ordnungsgeld wergen Parkraumverstoss zu zahlen (vermutlich aber relativ selten).
Beim Arbeitsweg von unter 10 Minuten Fahrzeit spielt der Geschwindigkeitsvorteil 45 km/h, oder bis zu 95 km/h vermutlich noch nicht so eine große Rolle. Dafür bist Du auf 50er und 70er Straßen "ebenbürtig" mit dem Autoverkehr, wenn Du ein A1-Fahrzeug bewegst.
Die B196-Schlulung liegt inzwischen bei Preisen um 800-900 €.
Miete Dir mal ein paar Tage einen 45er Roller und der Wunsch, doch etwas schneller fahren zu können, wird entstehen.
Mein Tipp wäre daher, auch eine gebrauchte 45er Super Soco ins Auge zu fassen, mit der man dann sieht, ob das Etwas für Einen ist.
Egal, ob man dann Blut leckt und schnellstens eine 95er Version will, oder nach dreimal im Regenschauer gelandet, doch wieder Auto fährt.
Das 45er Gebrauchtfahrzeug wird beim Weiterverkauf mit geringen Mehrkilometern nicht groß an Wert verlieren, wenn man vorher (z. B. im Herbst) gut verhandelt hat und das Fahrzeug im Frühjahr (z. B. um Ostern) zum Verkauf anbietet.
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 7-305-1560
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 1-305-1997
PS: Nach überraschender Abschaffung der THG-Quoten-Förderung Mitte 2023, scheinen derzeit viele Gebraucht-Angebote da zu sein. Oft werben die noch mit der Möglichkeit der THG-Förderung, die tatsächlich gar nicht mehr besteht.
So eine TS 1200R (mit einem Akku) hat vor fünf Jahren mal 2.999€ gekostet, die TSx vom letzten Jahr 3.299€.
Viele Grüße
Didi
Bei der Fahrzeugklasse L1e, also Kleinkraftrad bis 45 km/h (und unter 4kW Motorleistung) gehst Du nach dem Kauf mit dem EU-Zulassungspapier (COC) zu einer Versicherung und bezahlst dort für ein Versicherungskennzeichen, das dann bis Ende Februar des Folgejahrs gilt und jährlich (immer eine andere Farbe) zu erneuern ist. Mehr nicht!
Mit der Fahrzeugklasse L3e - A1, also Leichkraftrad über 45km/h aber unter 11kW Motorleistung, kommt dann dazu:
- Zulassung beim Straßenverkehrsamt (einmalige Gebühren) mit amtlichem Nummernschild (zur Versicherung muss man vorher natürlich auch und auch hier wird das COC sowie die Rechnung des Händlers als Mehrwertsteuernachweis gebraucht)
- das Nummernschild bleibt permanent; KFZ-Steuern fallen in der Klasse noch keine an; die Versicherungs-Prämie sinkt dafür mit der Anzahl der schadenfreien Jahre und ist (von der Haftpflicht her) langfristig sogar oft billiger.
- Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra usw.); aber beim E-Fahrzeug entfällt natürlich die Abgasuntersuchung. Unter 50€.
- Abstellen nur noch auf Privatgelände, am Fahrbahnrand oder auf ausgewiesenen Parkplätzen (wie beim Auto oder Motorrad). Steht das Fahrzeug auf dem öffentlichen Gehweg, hat man also eher mal ein Ordnungsgeld wergen Parkraumverstoss zu zahlen (vermutlich aber relativ selten).
Beim Arbeitsweg von unter 10 Minuten Fahrzeit spielt der Geschwindigkeitsvorteil 45 km/h, oder bis zu 95 km/h vermutlich noch nicht so eine große Rolle. Dafür bist Du auf 50er und 70er Straßen "ebenbürtig" mit dem Autoverkehr, wenn Du ein A1-Fahrzeug bewegst.
Die B196-Schlulung liegt inzwischen bei Preisen um 800-900 €.
Miete Dir mal ein paar Tage einen 45er Roller und der Wunsch, doch etwas schneller fahren zu können, wird entstehen.
Mein Tipp wäre daher, auch eine gebrauchte 45er Super Soco ins Auge zu fassen, mit der man dann sieht, ob das Etwas für Einen ist.
Egal, ob man dann Blut leckt und schnellstens eine 95er Version will, oder nach dreimal im Regenschauer gelandet, doch wieder Auto fährt.
Das 45er Gebrauchtfahrzeug wird beim Weiterverkauf mit geringen Mehrkilometern nicht groß an Wert verlieren, wenn man vorher (z. B. im Herbst) gut verhandelt hat und das Fahrzeug im Frühjahr (z. B. um Ostern) zum Verkauf anbietet.
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PS: Nach überraschender Abschaffung der THG-Quoten-Förderung Mitte 2023, scheinen derzeit viele Gebraucht-Angebote da zu sein. Oft werben die noch mit der Möglichkeit der THG-Förderung, die tatsächlich gar nicht mehr besteht.
So eine TS 1200R (mit einem Akku) hat vor fünf Jahren mal 2.999€ gekostet, die TSx vom letzten Jahr 3.299€.
Viele Grüße
Didi
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Hi Didi,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Daraus kann ich wirklich viel mitnehmen
Eine Frage ist mir aber noch gekommen beim lesen deiner Antwort und verschiedener anderer Beiträge hier:
Wie sieht es aus mit TÜV bzw HU bei gedrosselten / offenen Maschinen?
Hatte da mal irgendwas gelesen dass es da Veränderungen gab / geben soll?
LG
Dimi
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Daraus kann ich wirklich viel mitnehmen
Eine Frage ist mir aber noch gekommen beim lesen deiner Antwort und verschiedener anderer Beiträge hier:
Wie sieht es aus mit TÜV bzw HU bei gedrosselten / offenen Maschinen?
Hatte da mal irgendwas gelesen dass es da Veränderungen gab / geben soll?
LG
Dimi
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Hallo Dimi,
sobald in der Zulassung eines Zweirades die Höchstgeswindigkeit höher angegeben ist, als 45 km/h entsteht die Plicht zur HU alle 2 Jahre.
Darunter ist man selbst für die einwandfreie Technik des Fahrzeugs verantwortlich. Steht in der Zulassung maximal 45 km/h (gedrosselt), aber wurde das Fahrzeug dann für höheres Tempo illegal manipuliert ("offen gemacht"), ist das Sache der Polizei und nicht des TÜV.
Viele Grüße
Didi
sobald in der Zulassung eines Zweirades die Höchstgeswindigkeit höher angegeben ist, als 45 km/h entsteht die Plicht zur HU alle 2 Jahre.
Darunter ist man selbst für die einwandfreie Technik des Fahrzeugs verantwortlich. Steht in der Zulassung maximal 45 km/h (gedrosselt), aber wurde das Fahrzeug dann für höheres Tempo illegal manipuliert ("offen gemacht"), ist das Sache der Polizei und nicht des TÜV.
Viele Grüße
Didi
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Genau so wie Didi es schreibt ist es.
Wenn du einen HU-freien 45km/h-Roller nimmst und "entdrosselst", also in irgendeiner Weise seine Endgeschwindigkeit steigerst, so ist dieses Fahrzeug ab dem Moment in der Theorie HU-pflichtig, aber in der Praxis meist schlicht nicht HU-fähig.
=> nicht zulässig
Um noch mal auf diesen Wortlaut einzugehen:
Wenn du einen HU-freien 45km/h-Roller nimmst und "entdrosselst", also in irgendeiner Weise seine Endgeschwindigkeit steigerst, so ist dieses Fahrzeug ab dem Moment in der Theorie HU-pflichtig, aber in der Praxis meist schlicht nicht HU-fähig.
=> nicht zulässig
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Hallo Didi, Hallo Rob,
das war die Info die mir gefehlt hat, vielen Dank
Ist ja dann schon noch mal ein Plus-Punkt für eine 45km/h Variante. Die 5 km/h auf meinem kurzen Arbeitsweg, welcher auch noch durch zwei 30er Zonen führt, sind den Mehraufwand und die Mehrkosten einfach nicht wert. Zumindest sehe ich das jetzt noch so, als jemand der noch keine 100m auf einem motorisierten Zweirad gefahren ist (eScooter ausgenommen)
Auch wenn es mir schon bewusst war, dass eine "Entdrosselung" nicht zulässig ist, danke ich auch hier für den Reminder.
Ich würde ja auch nicht so mit der Kaufentscheidung hadern wenn ich das vor hätte
Das Wort "gedrosselt" habe ich genutzt da es das ja de facto genau das ist:
Eine (Software-seitige) Modifikation vom Hersteller um sicher zu stellen dass das Fahrzeug bestimmte Werte nicht überschreitet wegen gesetzlicher Bestimmungen des Ziellandes.
Wie sinnvoll es jetzt ist dass Deutschland die grenze bei 45km/h anstatt bei 50km/h gezogen hat, also einer Geschwindigkeit bei der man im Stadtverkehr keine Behinderung mehr darstellt, sein mal dahingestellt.
Naja das ist aber ein anderes Thema, wir arbeiten einfach mit dem was uns gegeben ist
Also zusammengefasst:
Vorteile einer 45km/h-Variante
LG
Dimi
das war die Info die mir gefehlt hat, vielen Dank
Ist ja dann schon noch mal ein Plus-Punkt für eine 45km/h Variante. Die 5 km/h auf meinem kurzen Arbeitsweg, welcher auch noch durch zwei 30er Zonen führt, sind den Mehraufwand und die Mehrkosten einfach nicht wert. Zumindest sehe ich das jetzt noch so, als jemand der noch keine 100m auf einem motorisierten Zweirad gefahren ist (eScooter ausgenommen)
Auch wenn es mir schon bewusst war, dass eine "Entdrosselung" nicht zulässig ist, danke ich auch hier für den Reminder.
Ich würde ja auch nicht so mit der Kaufentscheidung hadern wenn ich das vor hätte
Das Wort "gedrosselt" habe ich genutzt da es das ja de facto genau das ist:
Eine (Software-seitige) Modifikation vom Hersteller um sicher zu stellen dass das Fahrzeug bestimmte Werte nicht überschreitet wegen gesetzlicher Bestimmungen des Ziellandes.
Wie sinnvoll es jetzt ist dass Deutschland die grenze bei 45km/h anstatt bei 50km/h gezogen hat, also einer Geschwindigkeit bei der man im Stadtverkehr keine Behinderung mehr darstellt, sein mal dahingestellt.
Naja das ist aber ein anderes Thema, wir arbeiten einfach mit dem was uns gegeben ist
Also zusammengefasst:
Vorteile einer 45km/h-Variante
- Günstiger in der Anschaffung
- Mit einem normalen Führerschein Klasse B, ohne Zusätze fahrbar
- Auf Gehwegen abstellbar
- Niedrigerer Verbrauch, wegen niedrigerer Vmax
- Versicherungskennzeichen reicht: Keine Anmeldung, keine Steuern, keine HU
- Geringer Wiederverkaufswert
- Auf manchen Straßen ganz bestimmt eine Verkehrsbehinderung
- Wenn dann doch die Lust auf "mehr" entsteht, kauft man im Endeffekt "doppelt"
- Höherer Wiederverkaufswert
- Man kann in so gut wie jedem Verkehr mit schwimmen
- Selbst Autobahnfahrten sind möglich
- Freizeitfahrten machen auch wirklich Spaß
- Ein Führerschein der Klasse A, oder der Zusatz B196 notwendig
- Höhrere Anschaffungskosten
- Ausgewiesene Parkflächen müssen genutzt werden
- Anmeldung und regelmäßige HU sind Pflicht
- Im Vergleich höhere einmalige und wiederkehrende Kosten (Mit Rabatten/Anrechnung durch Versicherer eventuell nicht)
LG
Dimi
Zuletzt geändert von Dimi1706 am Di 17. Okt 2023, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Nix Steuern !
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Hallo Dimi1706,
könnte man so schon fast in die Wiki übernehmen
Man könnte nur noch hinzufügen, dass Du in der 125er Klasse garantiert wesentlich öfter das Auto stehen lässt, weil der Nutzwert entsprechend höher ist! Landstraße mit einem 45 km/h Roller ist oft der Grund, warum man dann doch lieber in sein Auto steigt. Da geht es nicht einmal um die Reichweite, sondern un den Fakt, dass man nicht wie mit 15 auf dem Mofa ein Verkehrshindernis sein will
könnte man so schon fast in die Wiki übernehmen
Man könnte nur noch hinzufügen, dass Du in der 125er Klasse garantiert wesentlich öfter das Auto stehen lässt, weil der Nutzwert entsprechend höher ist! Landstraße mit einem 45 km/h Roller ist oft der Grund, warum man dann doch lieber in sein Auto steigt. Da geht es nicht einmal um die Reichweite, sondern un den Fakt, dass man nicht wie mit 15 auf dem Mofa ein Verkehrshindernis sein will
Liebe Grüße
Andi
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Parken
Beim Parken besteht zwischen "45er" und "125er" allerdings kein rechtlicher Unterschied.
(In der Praxis wird natürlich ein schmächtiges E-Mofa auf dem Gehweg eher mal toleriert als ein feister 11kW BMW C-evolution...)
Ich würde die Entscheidung davon abhäbgig machen:
Soll weitgehend nur dieser kurze Arbeitsweg beschritten werden und ist dieser hauptsächlich innerstädtisch? Dann reicht der Kleine.
Soll perspektivisch mehr als die reine Pendelei passieren? Ist der Kostenrahmen nicht übermäßig knapp: Dann ab zur Fahrschule...
Ich persönlich würde auf jeden Fall zu B196 und 125er greifen.
(In der Praxis wird natürlich ein schmächtiges E-Mofa auf dem Gehweg eher mal toleriert als ein feister 11kW BMW C-evolution...)
Ich würde die Entscheidung davon abhäbgig machen:
Soll weitgehend nur dieser kurze Arbeitsweg beschritten werden und ist dieser hauptsächlich innerstädtisch? Dann reicht der Kleine.
Soll perspektivisch mehr als die reine Pendelei passieren? Ist der Kostenrahmen nicht übermäßig knapp: Dann ab zur Fahrschule...
Ich persönlich würde auf jeden Fall zu B196 und 125er greifen.
- didithekid
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Re: Hier wird Beratung benötigt
Mit amtlicher Zullassung kennt die Bussgeldstelle aber Deine Adresse, wenn Du neben dem Fahradständer auf dem Gehweg stehst.
Mit Versicherungskennzeichen nicht - und es könnte ja vom Nummernschild her auch ein MOFA sein.
Aber ich fahre natürlich trotzdem ein Autobahntaugliches Fahrzeug, weil 45 km/h nichts für mich sind.
PS: wie Goggi schon schrieb: A1 Fahrzeuge bis 125ccm/11kW sind genauso Steuerfrei, wie 45er (auch die mit Benzin)
Da die Versicherung bei A1 einen Schadenfreiheitsrabatt gewährt, kann die Haftpflicht nach einiger Zeit im Preis niedriger liegen, als die Kosten des Versicherungskennzeichens der 45er (feste Prämie).
Die letzte Entscheidung trifft der Zweirad-Fahrer allerdings ohnehin mit seinem Herz, und dann:
zahlt er 800 € für B196 und 8.999€ für die Tinbot RS1 - der Eine früher - der Andere später.
(Die 5 kilometer zur Arbeit fährt er mit dem Fahrad solange, bis das Geld zusammengespart ist)
ABS
100-150 km mit einer Akkuladung
über 100 km/h dauerhaft über längere Strecken.
Laden an der Typ2 Ladesäule mir 20km Reichweite je Ladestunde
Didi
Mit Versicherungskennzeichen nicht - und es könnte ja vom Nummernschild her auch ein MOFA sein.
Aber ich fahre natürlich trotzdem ein Autobahntaugliches Fahrzeug, weil 45 km/h nichts für mich sind.
PS: wie Goggi schon schrieb: A1 Fahrzeuge bis 125ccm/11kW sind genauso Steuerfrei, wie 45er (auch die mit Benzin)
Da die Versicherung bei A1 einen Schadenfreiheitsrabatt gewährt, kann die Haftpflicht nach einiger Zeit im Preis niedriger liegen, als die Kosten des Versicherungskennzeichens der 45er (feste Prämie).
Die letzte Entscheidung trifft der Zweirad-Fahrer allerdings ohnehin mit seinem Herz, und dann:
zahlt er 800 € für B196 und 8.999€ für die Tinbot RS1 - der Eine früher - der Andere später.
(Die 5 kilometer zur Arbeit fährt er mit dem Fahrad solange, bis das Geld zusammengespart ist)
ABS
100-150 km mit einer Akkuladung
über 100 km/h dauerhaft über längere Strecken.
Laden an der Typ2 Ladesäule mir 20km Reichweite je Ladestunde
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Didi
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