Einschränkung bei der THG-Prämie

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Fasemann
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Re: THG Förderung verweigert

Beitrag von Fasemann »

Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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Motek
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Re: THG Förderung verweigert

Beitrag von Motek »

Hallo Wolfsrose,

mein Jupiter steht auch als Nicht-Zulassungspflichtig eingetragen (das halte ich für einen Fehler der Zulassungsbehörde), davon unabhängig: es gibt grad keine förderfähige Kategorie für E-Zweiräder, egal, was es ist. THG-Prämie ist aus, für alle außer PKW, Busse, LKW. DIe 4. Variante hab ich grad vergessen. Also: du kannst nix machen. Tee trinken und nicht darüber nachdenken--

Viele Grüße
Matthias
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rainer*
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Re: THG Förderung verweigert

Beitrag von rainer* »

Der Jupiter ist doch ein L3e (also eine "125er")? Also dann auch nicht zulassungspflichtig und damit kein Fehler der Zulassungsstelle. ;)
Anmelden und Nummernschild abholen musst Du beim einer 125er natürlich trotzdem. Aber du musst den eben nicht zulassen, wenn doch, ist es wie bei den kleinen Rollern eine "Freiwillige Zulassung". Warum das so ist verstehen möglicherweise Verwaltungsfachangestellte - ich jedenfalls nicht :lol:

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FDemmer
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von FDemmer »

Natürlich muß ein 125er zugelassen werden, wenn man ihn auf öffentlichen Wegen fahren will.

The Rob
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von The Rob »

FDemmer hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2023, 19:31
Natürlich muß ein 125er zugelassen werden, wenn man ihn auf öffentlichen Wegen fahren will.
Die Kurzfassung (zum Xten mal hier):
Für L3e-A1 ("125er") muss man ein amtliches Kennzeichen beantragen, aber das ist nicht deckungsgleich mit einer Zulassung und sie sind nicht zulassungspflichtig.

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Stivikivi
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Re: THG Förderung verweigert

Beitrag von Stivikivi »

wolfsrose hat geschrieben:
Di 21. Nov 2023, 17:50
Hallo zusammen, eine Frage bezüglich THG-Förderung. Ich habe einen Trinity Jupiter Baujahr 2018. Für dieses Fahrzeug habe ich die THG Prämie beantragt. Ich war der Meinung dass E-Roller der 125er Klasse auch über THG-Förderung gefördert werden. Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass nichtzulassungspflichtige Fahrzeuge keine THG-Förderung bekommen. Aber der Jupiter ist doch zulassungspflichtig! Wer kennt sich damit aus und kann mir helfen. Hatte alle nötigen Unterlagen eingereicht und die Vorprüfung hat auch einen Anspruch auf THG-Förderung ergeben. Was kann ich jetzt noch tun? Besten Dank schonmal im voraus.
Kann man hier weit und breit erläutert lesen. Suchen ist halt angesagt.
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Re: THG Förderung verweigert

Beitrag von meingott »

rainer* hat geschrieben:
Di 21. Nov 2023, 20:22
Der Jupiter ist doch ein L3e (also eine "125er")? Also dann auch nicht zulassungspflichtig und damit kein Fehler der Zulassungsstelle. ;)
Anmelden und Nummernschild abholen musst Du beim einer 125er natürlich trotzdem. Aber du musst den eben nicht zulassen, wenn doch, ist es wie bei den kleinen Rollern eine "Freiwillige Zulassung". Warum das so ist verstehen möglicherweise Verwaltungsfachangestellte - ich jedenfalls nicht :lol:
125er sind L3e-A1 und werden nicht mehr gefördert, L3e-A2 und L3e-A3 werden nach wie vor gefördert.

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meingott
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von meingott »

The Rob hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2023, 20:31
FDemmer hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2023, 19:31
Natürlich muß ein 125er zugelassen werden, wenn man ihn auf öffentlichen Wegen fahren will.
Die Kurzfassung (zum Xten mal hier):
Für L3e-A1 ("125er") muss man ein amtliches Kennzeichen beantragen, aber das ist nicht deckungsgleich mit einer Zulassung und sie sind nicht zulassungspflichtig.
Als ich meinen Silence S01 also äh "mit einem Kennzeichen versehen" wollte, waren am Schluß 3 Damen der Zulassungstelle um mich rum, inkl. der Leiterin und berieten sich. Letztlich bekam ich mein E-Kennzeichen und Zulassung Teil I+II. Ich habe nichts "beantragt" oder "freiwillig" irgendwas gemacht. Ich habe lediglich das CoC, die Rechnung, meinen Termin und die Kennzeichen-Reservierung vorgelegt ohne weitere Worte. Bei diesem "nicht zulassungspflichtig" bei den L3e-A1 blickt doch wirklich keine Sau durch!

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Stivikivi
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von Stivikivi »

Dann haste mehr gezahlt wie nötig
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meingott
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Re: Einschränkung bei der THG-Prämie

Beitrag von meingott »

Stivikivi hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 07:23
Dann haste mehr gezahlt wie nötig
Bei dem Fahrzeugpreis war das dann auch egal. 😂

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