Liebe Forumsmitglieder,
über Herrn Beyersdorf habe ich hier im Forum einige äusserst negative Posts gefunden.
Ganz ehrlich: könnte ich ruhigen Gewissens einen gebrauchten Amperia mit neuem Batteriesatz kaufen? Lieferung frei Haus mit Einführung.
Traut sich jemand, dazu was zu sagen?
Gespannt
Ralf
Herr Beyersdorf
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Re: Herr Beyersdorf
Keinesfalls vorab Geld dorthin überweisen! Er schuldet mir immer noch einen Satz 24 Stück 50Ah CHL LiFePO4 Zellen und einen Emsiso 250A Controller der zweiten Generation, und meinen Gepäckträger für Thunder/Fury/Amperia hat er auch noch eingesackt
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Re: Herr Beyersdorf
Weil die Aussichten auf Erfolg derart minimalst sind, dass sich kaum jemand diesen (weiteren!!!) finanziellen Aufwand leisten will2Alf20658 hat geschrieben:Warum zeigt niemand der Geschädigten diesen Vogel an?
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Re: Herr Beyersdorf
Alfred, Du tönst geradezu, als hättest Du schon mal Erfolg gehabt mit einer Klage dieser Art, vor einem Österreichischen Gericht
Auch in Österreich kriegt nicht jeder Recht, der eigentlich Recht hat, und meinem Eindurck nach ist das nebenher Geklüngel dort noch weit ausgeprägter als hierzulande...
Was sollte man denn Deiner Meinung nach erreichen können mit dem Verklagen einer Pleitefirma? Das neue Konstrukt hat ja rechtlich nichts mehr mit der alten e‐Sprit Elektromobile Ltd. & Co.KG zu tun - da zucken die Richter schlicht mit der Schulter Willkommen in der bitteren Realität
Auch in Österreich kriegt nicht jeder Recht, der eigentlich Recht hat, und meinem Eindurck nach ist das nebenher Geklüngel dort noch weit ausgeprägter als hierzulande...
Was sollte man denn Deiner Meinung nach erreichen können mit dem Verklagen einer Pleitefirma? Das neue Konstrukt hat ja rechtlich nichts mehr mit der alten e‐Sprit Elektromobile Ltd. & Co.KG zu tun - da zucken die Richter schlicht mit der Schulter Willkommen in der bitteren Realität
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Re: Herr Beyersdorf
Ein Anzeige wegen Betruges o.ä. führt eventuell zu einer Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft, dann eventuell zu einer Anklage und ebenso eventuell zu einer Verurteilung des Beschuldigten.
Dann hat man aber leider immer noch nicht sein Geld zurück, sondern das muss man per Zivilklage einklagen.
Eine vorhergehende Verurteilung erleichtert das natürlich ungemein, sofern überhaupt etwas zu holen ist.
Dann hat man aber leider immer noch nicht sein Geld zurück, sondern das muss man per Zivilklage einklagen.
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LG
Thomas
„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
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