Genau, die Württembergische macht generell keinen Unterschied beim Alter der Fahrer/innen.
Habe heute meinen Novi (Eur26,17 ab heute bis 28.2.19) dort versichert und extra nachgefragt.
Ein bisschen Off-Topic, aber das interessiert mich einfach zu sehr: Ich kenne die Hamburger Regelung für das kostenlose Parken für E-Mobile (inklusive aller ihrer Kritikpunkte), aber gilt die nicht nur, wenn man zusätzlich noch eine Parkscheibe auslegt? Wie machst Du das mit dem Roller? Und wie ist das sonst in anderen Städten geregelt? Hier in Berlin wird es seit Ewigkeiten offiziell geduldet, dass Zweiräder (auch in Zonen der Parkraumbewirtschaftung) auf dem Gehweg abgestellt werden und dort auch kostenlos parken dürfen (sofern sie niemanden behindern). Zum einen weil das der ohnehin angespannten Parkplatzsituation hilft, zum anderen weil man bei Zweirädern so schlecht Parkscheine hinter die Windschutzscheibe legen kann...
vsm hat geschrieben: ↑Do 17. Mai 2018, 17:37Ein bisschen Off-Topic, aber das interessiert mich einfach zu sehr: Ich kenne die Hamburger Regelung für das kostenlose Parken für E-Mobile (inklusive aller ihrer Kritikpunkte), aber gilt die nicht nur, wenn man zusätzlich noch eine Parkscheibe auslegt? Wie machst Du das mit dem Roller? Und wie ist das sonst in anderen Städten geregelt? Hier in Berlin wird es seit Ewigkeiten offiziell geduldet, dass Zweiräder (auch in Zonen der Parkraumbewirtschaftung) auf dem Gehweg abgestellt werden und dort auch kostenlos parken dürfen (sofern sie niemanden behindern). Zum einen weil das der ohnehin angespannten Parkplatzsituation hilft, zum anderen weil man bei Zweirädern so schlecht Parkscheine hinter die Windschutzscheibe legen kann...
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