Neues aus der Tuningecke
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Re: Neues aus der Tuningecke
Ninja ZX 0,8 R.
Mich hats heut mittem Rennrad hingehauen.
Vor mir Polizei, ich brav Arm rausgehalten wegen Kurve an der Kreuzung, und da nicht gewohnt sofort Balance verloren und voll mit 20 inne Straßenrinne vonner Tram.
Danach hätte mich fast n Rettungswagen von hinten überfahren, aber nix passiert nur 1l Blutverlust .
Mich hats heut mittem Rennrad hingehauen.
Vor mir Polizei, ich brav Arm rausgehalten wegen Kurve an der Kreuzung, und da nicht gewohnt sofort Balance verloren und voll mit 20 inne Straßenrinne vonner Tram.
Danach hätte mich fast n Rettungswagen von hinten überfahren, aber nix passiert nur 1l Blutverlust .
Ben
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Re: Neues aus der Tuningecke
Gute Besserung!
Es gibt keine Pflicht für Radler, Handzeichen zu geben. Und zwar genau aus dem Grund, der dich jetzt hingeschnetzelt hat. Man muss beide Bremsen bedienen (können) und das geht bei den meisten Rädern nur, wenn die Hände da sind, wo sie hingehören (genau wie beim Moppet). Falls du unsicher bist, halte deine Flosse raus, deutlich BEVOR du bremsen musst bzw. fahre möglichst eindeutig für den nachfolgenden Verkehr, sodass er schon allein durch deine Fahrweise deine Abbiege-Absicht erkennen kann.
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
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Re: Neues aus der Tuningecke
Danke.war nur 1ml Blut, alles gut.
Echt krass, das wusste ich gar nicht. Nochmal danke.Es gibt keine Pflicht für Radler, Handzeichen zu geben. Und zwar genau aus dem Grund, der dich jetzt hingeschnetzelt hat. Man muss beide Bremsen bedienen (können) und das geht bei den meisten Rädern nur, wenn die Hände da sind, wo sie hingehören (genau wie beim Moppet).
Ben
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Re: Neues aus der Tuningecke
Kann ich gar nicht glauben dass keine Pflicht zum Anzeigen der Fahrrichtung besteht. Das ist ja lebensgefährlich für jeden Radfahrer wenn er abbiegt und von hinten ein Auro kommt.
Höchste Zeit dass Fahrräder endlich als Fahrzeug in die STVO explizit aufgenommen und feste Regelungen getroffen werden.
Gruß,
Achim
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Achim
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Re: Neues aus der Tuningecke
Gerade das da gefunden:
Abbiegen eines Radfahrers ohne Richtungszeichen ist grob verkehrswidrig (BayObLG VRS 4, 421; BGH DAR 52 10). Radfahrer haben bis zur deutlichen Durchführung des Abbiegens Anzeigepflicht (BGH VRS 15 462; OLG Köln VRS 8 73), der Handzeichen gebende Radfahrer aber nicht mehr während des Abbiegens (OLG Köln NJW 52 950; OLG Hamm NZV 90 26).
Abbiegen eines Radfahrers ohne Richtungszeichen ist grob verkehrswidrig (BayObLG VRS 4, 421; BGH DAR 52 10). Radfahrer haben bis zur deutlichen Durchführung des Abbiegens Anzeigepflicht (BGH VRS 15 462; OLG Köln VRS 8 73), der Handzeichen gebende Radfahrer aber nicht mehr während des Abbiegens (OLG Köln NJW 52 950; OLG Hamm NZV 90 26).
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Re: Neues aus der Tuningecke
Achim, das sind Einzelurteile, die von anderen Gerichten je nach Lage auch anders beurteilt werden können.
Der RC Sturmvogel schreibt z.B.:
" In der Praxis geht man davon aus, dass ein Radfahrer Handzeichen zum Abbiegen gibt. Es muss aber gewährleistet sein, dass man das Fahrrad auch einhändig unter voller Kontrolle hat. Je nach Fahrrad und Abbiegerichtung hat man z.B. eine Bremse nicht mehr im Griff. Radfahrern ist es auch erlaubt "indirekt" links abzubiegen. Man fährt also zunächst geradeaus über die Kreuzung und überquert dann die Fahrbahn nach links."
Der RC Sturmvogel schreibt z.B.:
" In der Praxis geht man davon aus, dass ein Radfahrer Handzeichen zum Abbiegen gibt. Es muss aber gewährleistet sein, dass man das Fahrrad auch einhändig unter voller Kontrolle hat. Je nach Fahrrad und Abbiegerichtung hat man z.B. eine Bremse nicht mehr im Griff. Radfahrern ist es auch erlaubt "indirekt" links abzubiegen. Man fährt also zunächst geradeaus über die Kreuzung und überquert dann die Fahrbahn nach links."
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
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- vsm
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Re: Neues aus der Tuningecke
Selbstverständlich müssen sich auch Radfahrer an die StVO halten und nach § 9 Abs. 1 "rechtzeitig und deutlich ankündigen [dass sie abbiegen wollen]".
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Re: Neues aus der Tuningecke
Nach meiner unmaßgeblichen Beobachtung ist die StVO eine Sammlung von Normen, die zur Vorbereitung der Führerscheinprüfung studiert wird, aber im Alltag dann mehr und mehr in Vergessenheit gerät.
Offensichtlich übersehen viele, dass sie keinen Selbstzweck hat, sondern Dich selber oder andere vor Schaden bewahren soll. Am Besten ist einem gedient, wenn man für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenkt und vorausschauend bzw. defensiv fährt.
Offensichtlich übersehen viele, dass sie keinen Selbstzweck hat, sondern Dich selber oder andere vor Schaden bewahren soll. Am Besten ist einem gedient, wenn man für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenkt und vorausschauend bzw. defensiv fährt.
- vsm
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Re: Neues aus der Tuningecke
Auch das steht in der StVO... Ganz vorne.
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