Führerscheinfrage

Wenn ihr euch unschlüssig seid, welcher Roller zu euren Bedürfnissen am besten passt.
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iceb
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Führerscheinfrage

Beitrag von iceb »

Hallo zusammen,

ich bin nicht so ganz im Bilde. Ich bin Jahrgang 1966 und habe einen alten Klasse 3 (Auto-)Führerschein.

Kann mir jemand sagen, welche Scooter ich damit fahren dürfte?

Danke, Ella

Peter51
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von Peter51 »

Alle 45km/h Roller.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

tcj
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von tcj »

oder 'ne alte Schwalbe (60km/h) - wäre dann aber das falsche Forum :lol:
LG
Thomas

„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“

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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von vsm »

Wichtig ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Datum des Führerscheinerwerbs. Bei Baujahr '66 gehe ich mal von einem Führerscheinerwerb zwischen '80 und '98 aus. Zusätzlich zu den 45 km/h Rollern (mit max. 4kW) darfst Du noch dreirädige! Fahrzeuge der "Motorradklassen" A1 und A fahren.

iceb
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von iceb »

DANKE ;)

chrispiac
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von chrispiac »

vsm hat geschrieben:
Fr 22. Jun 2018, 15:10
Wichtig ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Datum des Führerscheinerwerbs. Bei Baujahr '66 gehe ich mal von einem Führerscheinerwerb zwischen '80 und '98 aus. Zusätzlich zu den 45 km/h Rollern (mit max. 4kW) darfst Du noch dreirädige! Fahrzeuge der "Motorradklassen" A1 und A fahren.
Das entscheidente Datum ist der 1. April 1980. Wenn Du deinen Autoführerschein vor diesem Termin erworben hast, besteht in der BRD Bestandschutz der damals enthaltenen Klasse 4. Die Klasse 4 wurde am 1.April 1980 heruntergestuft auf die heutige Klasse AM. Davor entsprach sie ähnlichen Regelungen der heutigen Klasse A1. Entsprechend darfst Du mit einem Autoführerschein, der vor dem 1. April 1980 erworben wurde, Leichtkrafträder (125 ccm), bzw. Elektroroller bis 11kW Dauerleistung fahren.

DDR Führerscheine der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5t) bis 2.Oktober 1990 enthalten keine solche Regellung, dazu war der Führerschein A (Krafträder) oder M (Kleinkrafträder) nötig.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von vsm »

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ella ihren Führerschein mit 14 gemacht hat, dürfte recht gering sein. ;)
Insofern gelten für sie maximal die von mir genannten Vorteile beim Führerscheinerwerb zwischen 1980 und 1998.

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