Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

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Uno_Bavaria

Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von Uno_Bavaria »

MEroller hat geschrieben:Ja, danke für den Bericht eines erfolgreichen Ummeldeverfahrens :D Nur nicht vergessen bei aller Euphorie über Wegfall des jährlichen Schildchenwechsels: alle 2 Jahre geht es zur HU, so ca. 60€ kostet das dann auch...
Hi,

ne er bleibt von HU und Steuer befreit - nur die Versicherung wird gebraucht.

HU ist im §29 StVZO geregelt: Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung...haben...regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Da er aber freiwillig zugelassen wurde und nicht zulassungspflichtig ist, benötigt er auch weiterhin keine HU.

Bin gespannt ob es irgendwann Irritationen (Polizei) führt, dass ich lediglich die Zulassungsplakette drauf habe und keine für die HU.
2Alf20658 hat geschrieben:Leider hat er das Kennzeichen verpixelt ( warum ? ), sonst könnte man erkennen das dort keine TÜV-Plakette drauf ist.
Weil mein Kennzeichen niemanden was angeht. Die einzige Plakette die drauf ist, könnt ihr aber sehen.

MEroller hat geschrieben:Das wäre dann ja der totale no-brainer, abgesehen 5kW Eintragungen und so :twisted:

Wichtig nur bei der Versicherung: unbedingt darauf bestehen, dass er als ein LeichtkraftROLLER eingestuft wird und nicht als LeichtkraftRAD, da sind mal kurz 300% Kostendifferenz drin...
Bei mehr als 4 Elektro-kW ist ja eh Schluss mit der zulassungsfreiheit.

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MEroller
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von MEroller »

Uno_Bavaria hat geschrieben:Bei mehr als 4 Elektro-kW ist ja eh Schluss mit der zulassungsfreiheit.
Ist klar, das war nicht die Hauptaussage, aber Alfred versteht mich schon... ;) Wurdest Du auf den Unterschied von Kleinkraftroller und Kleinkraftrad bei der Versicherung hingewiesen, oder spielt das womöglich dank 45er Zulassung dann auch keine Rolle mehr?
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gervais
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von gervais »

MEroller hat geschrieben: Wichtig nur bei der Versicherung: unbedingt darauf bestehen, dass er als ein LeichtkraftROLLER eingestuft wird und nicht als LeichtkraftRAD, da sind mal kurz 300% Kostendifferenz drin...
Welche Versicherung kannte denn den Unterschied ? Ich möchte das für meine Tochter auch mal probieren und bei der HUK gab es das wohl nicht (oder zu blöd ?)

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MEroller
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von MEroller »

WGV. Auf meine schockierte Frage hin, warum die zwei Klassen so unterschiedlich versichert werden war die lapidare Aussage des Versicherungsfritzen: "Die Mädels fahren halt Roller, und die draufgängerischen Jungs fahren alle Kleinkrafträder." Da meinte ich nur, dass ich in dem Fall gern ein Mädchen bin - mein vR one stand ja direkt vor der Tür :lol:
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von Herbikum »

für meinen MTL 007 (2kW) hab ich grad mal mit der HUK und dem Chef der Zulassungstelle in Erlangen telefoniert.
Bei der HUK war das kein Problem, die schicken mir für einen KleinkraftRoller ein Angebot, das ungefähr so aussieht:

1. Jahr nur Hpf: 70,- Euro (SFK 1 , 100%)
2. Jahr nur Hpf: 28,- Euro
3. Jahr nur Hpf: 21,- Euro/Jahr

Teilkasko jeweils ca. 26,- Euro mehr.

Der Chef der Zulassungsstelle hat von sowas mal gehört (hat wohl einer aus dem Forum schon mal angerufen :lol: ), ansonsten aber NULL Ahnung gehabt. Er geht diesen Monat aber noch auf Forbildung und tauscht sich dort mal aus. Mal sehn.

Die Kosten für die Zulassung (Briefausstellung usw.) belaufen sich ca. auf 50,-Euro exl. Kosten für Kennzeichen.

Mit meinem 007 komm ich mir bald echt vor wie ein Geheimagent.

gervais
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von gervais »

Besten Dank, Jungs ! Da werde ich jetzt nochmal bohren. Cooler Rabattretter. Jetzt müsste von der HUK nur noch der Schadensservice Plus greifen, dann spart man auch die ADAC Kosten oder Roller nach Hause schieben. Für Vers. Kennzeichen greift der nicht.

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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von gervais »

Wird aber so sein. Alte, lahme Säcke darf er ja nicht aufzählen, wenn er uns gegenüber sitzt.

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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von anpan »

Bei mir ist es im ersten Anlauf erst mal gescheitert. Steuerfreiheit war kein Problem, da stand dann als Grund "zulassungsfreies Fahrzeug". Man wollte mir aber unbedingt die HU aufdrücken, obwohl in der StVZO eindeutig von zulassungspflichtigen Fahrzeugen gesprochen wird. Nach einiger Diskussion will man das nun prüfen und ich komme Freitag wieder für den nächsten Versuch. Schaunmermal.
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von Herbikum »

Ich hol mir für dieses Jahr erst mal ein Versicherungskennzeichen für 30,- Euro, weil ich nicht sicher bin, wie lange ich meinen aktuellen Roller fahren werde. Bin ja Anfänger mit E-Rollern, habe meinen für 100,- Euro gekauft und spare mir so womöglich das eventuelle Ummelden, was ja zw. 20 und 50 Euro kosten kann.
Trotzdem wärs gut wenn Du, - falls es doch klappt - mal fragst, welche Gesetzesgrundlagen (welche Vorschrift, welche Paragrafen genau) da zur Anwendung kommen. Dann kann man damit auf jeder Zulassungsstelle gut Druck machen. Ist ja manchmal das Einzige was die verstehen ;-)

Viel Erfolg!

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anpan
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Re: Versicherungskennzeichen 2016 / 2017

Beitrag von anpan »

Am einfachsten ist es, wenn man ein Kennzeichen als Referenz angeben kann. Sobald ich damit durch bin, stelle ich euch mein Kennzeichen gern auf Anfrage zur Verfügung.

Übrigens kann man L1e nicht direkt auf dem Nummernschild als E-Fahrzeug markieren lassen. Geht in deren System einfach nicht. Ob das auch rechtlich so ist, weiß ich nicht. War mir jetzt auch erst mal nicht so wichtig.
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