Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
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Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Hallo
Ich möchte ein E-Scooter kaufen.
Kann man mit dem SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter mit STVZO auf Fahrradwegen fahren ?
Oder braucht er eine neue Zulassung nach der neuenen Verordnung die im Mai rauskommt.
Wenn ja, wird SXT diesen oder einen ähnlichen in kurzer Zeit nach der neuen Verordnung haben?
Vielleicht gibt es ja noch andere Hersteller die sowas in Vorbereitung haben.
Gruß NetFritz
Ich möchte ein E-Scooter kaufen.
Kann man mit dem SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter mit STVZO auf Fahrradwegen fahren ?
Oder braucht er eine neue Zulassung nach der neuenen Verordnung die im Mai rauskommt.
Wenn ja, wird SXT diesen oder einen ähnlichen in kurzer Zeit nach der neuen Verordnung haben?
Vielleicht gibt es ja noch andere Hersteller die sowas in Vorbereitung haben.
Gruß NetFritz
- Ganter Ingo™
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Ich denke NEIN, denn dieser E-Scooter hat ja bereits eine Zulassung als Elektroroller mit Straßenzulassung. Er fällt also nicht unter die geplante, neue Verordnung für Mini-E-Scooter, auch Elektro-Tretroller genannt.
Die Betonung liegt in diesem Fall auf Straße.
Die Betonung liegt in diesem Fall auf Straße.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Hallo
Ich will aber im Normalfall nur auf dem Radweg und nicht auf der Straße damit fahren.
Dann muss ich wohl noch etwas warten und mich weiter umschauen.
Da ich schon im Seniorenalter bin kommt auch nur so ein Teil mit Sitz infrage.
Gruß NetFritz
Ich will aber im Normalfall nur auf dem Radweg und nicht auf der Straße damit fahren.
Dann muss ich wohl noch etwas warten und mich weiter umschauen.
Da ich schon im Seniorenalter bin kommt auch nur so ein Teil mit Sitz infrage.
Gruß NetFritz
- Ganter Ingo™
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Was ich bei viel zu starkem PKW-Verkehr mache, verrate ich an dieser Stelle besser nicht. Auf jeden Fall fahre ich dennoch sehr zurückhaltend, destruktiv und nehme selbstverständlich auf alle Radfahrer Rücksicht.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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- Harry
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Hallo Fritz,
da der SXT500 bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h hat, darfst du außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem eScooter auf Radweg fahren.
Bei diesem Schild auch innerhalb von Ortschaften.
da der SXT500 bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h hat, darfst du außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem eScooter auf Radweg fahren.
Bei diesem Schild auch innerhalb von Ortschaften.
Gruß Harry
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Es gibt bereits eine neue 2019er Version, die angepasst nur 20 km/h fährt. Ist also kein Problem, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt.
https://www.sxt-scooters.de/en/Scooter- ... -duty.html
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Hallo
Trotz der Höchsgeschwindigkeit von 20km/h darf der E-Sooter doch nicht auf Fahrradwegen gefahren werden ?
Gruß NetFritz
Trotz der Höchsgeschwindigkeit von 20km/h darf der E-Sooter doch nicht auf Fahrradwegen gefahren werden ?
Gruß NetFritz
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Wenn die Verordnung in Kraft tritt, darf er. Die Verordnung verlangt sogar das Fahren auf dem Radweg.
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Hallo
Aber doch nur wenn er die Zulassung nach eKFV die hat er aber nicht.
Und er hat 600W statt der geforderten 500W.
Gruß NetFritz
Aber doch nur wenn er die Zulassung nach eKFV die hat er aber nicht.
Und er hat 600W statt der geforderten 500W.
Gruß NetFritz
- vsm
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Re: Elektroroller SXT500 EEC Facelift Elektro Scooter schwarz mit STVZO
Wie Harry schon geschrieben hat: Ein L1e-Fahrzeug mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa-Klasse) darf außerhalb geschlossener Ortschaften immer und innerhalb geschlossener Ortschaften nach Freigabe den Radweg nutzen. Das gilt in dieser Form seit 2007 (?).
Edit: Hier noch schnell die Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO und § 41 Abs. 2 i.V. mit Anlage II Abschnitt 5 Nr. 16 StVO
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