E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Wenn ihr euch unschlüssig seid, welcher Roller zu euren Bedürfnissen am besten passt.
cherry

Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von cherry »

wiewennzefliechs hat geschrieben:
Do 23. Feb 2017, 19:36
Alternativ kannst du auch eine gebrauchte Schwalbe aus DDR-Zeiten anschaffen. Mit der darfst du auch mit einer Klasse-M-Fahrerlaubnis legal bis zu 60 km/h schnell fahren.
Und genau wegen solchen Sachen finde ich die Begrenzung auf 45km/h quatsch, aber gut. Ich möchte nun eigentlich einen E-Roller kaufen um der Umwelt etwas gutes zu tun, deswegen würde das nun nicht in Frage kommen.
ollige hat geschrieben:
Do 23. Feb 2017, 22:04
Der Emco Novax lässt sich ebenfalls "umprogrammieren" ;)
Sieht auch nicht schlecht aus. Obwohl ich von einer Bluetooth verbindung nicht viel halte, brauche keine script kiddys die sich da rein hacken ...
Nur ich finde nirgends eine Software oder andere Details für die Controller, damit ich die selbstständig umschrauben kann (gut bei der Bluetooth verbindung kann man das ggf Reverse Engineering, aber dafür habe ich eigentlich keine Zeit ...)

Schön wäre es halt irgendetwas Dokumentiertes zu finden, um das wirklich selbst alles einzustellen oder sogar funktionen dazu zu programmieren, aber dafür müsste der quellcode ja auch noch vorhanden sein ... Gibt doch sicher auch schon Projekte wo eigene Controller mit nem Arduino gebastellt worden sind oder?

-- EDIT
Ok habe etwas nettes gefunden, mal sehen ob dies etwas taugt ... http://vedder.se/2015/01/vesc-open-source-esc/
Obwohl wenn ich das richtig überdenke ist dies viel zu viel arbeit ... und dabei bleiben sicher auch sachen auf der strecke ...

achim
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von achim »

Bei Jugendlichen die nicht anders können hab ich ein gewisses Verständnis dafür, bei Erwachsenen kann ich es nicht nachvollziehen.
Wenn ich schneller fahren will kauf ich mir halt ein schnelleres Fahrzeug.
Im Erwachsenenalter hat man doch keinen Bock mehr ständig den Rückspiegel nach Ordnungshütern abzusuchen. Bringt doch alles nur sinnlosen Stress und Ärger, denn es ist nur eine Frage der Zeit bis man erwischt wird.
Die Versicherung für Leichtkraftroller ist auch kaum teurer und sie sind steuerfrei.

Gruß,
Achim

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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von Evolution »

Da kann ich Achim nur beipflichten. Die Leichtkraftroller sind von der Technik auch für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt. Nur bei den Reifen tun sich die Chinesen irgendwie schwer.

cherry

Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von cherry »

Evolution hat geschrieben:
Fr 24. Feb 2017, 14:53
Da kann ich Achim nur beipflichten. Die Leichtkraftroller sind von der Technik auch für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt. Nur bei den Reifen tun sich die Chinesen irgendwie schwer.
Naja ich habe nicht das Geld und die Zeit übrig um extra sinnlos einen führerschein zu machen, nur damit ich 10-20km/h schneller fahren darf ... gut ich darf dann 120km/h fahren, das brauche ich aber nun wirklich nicht

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lasser
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von lasser »

Mann, stell Dir vor, Du baust mit 60km/h einen Unfall - schuldhaft, soll ja vor kommen - und hast nicht den passenden Führerschein.
Dann bist Du vermutlich pleite, weil Deine Haftpflicht-Versicherung die Opfer zwar bezahlt, aber bei Dir danach vor der Tür steht. Und die werden Dich dann komplett auf links drehen, mein Lieber. Vorsatz ist das Stichwort.

*Mit* passendem Führerschein hast Du Chancen finanziell zu überleben.

Du siehst, den eventuellen Opfern isses egal, die sind geschädigt. Aber das machen des Führerscheins schützt Dich selber!

So, und ach ja, ich lehn mich jetzt zurück, bestell mir Cola und Popcorn, und ab geht die Lucy… Ich warte ja nur auf den Satz "Ich bau keinen Unfall!"
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von wiewennzefliechs »

cherry hat geschrieben:
Fr 24. Feb 2017, 15:08
Naja ich habe nicht das Geld und die Zeit übrig um extra sinnlos einen führerschein zu machen
Speziell bei Leuten mit dieser Einstellung ("Führerschein ist sinnlos") halte ich es für extrem sinnvoll, dass sie einen machen. Diese Einstellung ist nämlich ein Indiz für eine ziemliche Selbstüberschätzung. Die bekommt man in der Fahrschule zwar nicht weg, aber zusammen mit dem Wissen, das einem dort vermittelt wird, ist das nicht ganz so schlimm wie Selbstüberschätzung in Verbindung mit Unwissen.

Was das Geld übrighaben betrifft: Fahren ohne Fahrerlaubnis kann erheblich teurer werden als der Erwerb der Fahrerlaubnis, insbesondere dann, wenn man einen Unfall baut und die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt (was z. B. immer dann passiert, wenn der Unfallverursacher ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, lasser hat das ja bereits geschrieben). Dagegen sind die Kosten für die A1-Fahrerlaubnis Peanuts. Aber auch ohne Unfall kann es teuer werden: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Die Strafen sind erheblich höher als bei den meisten Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten. Lesestoff: http://www.strafrechtskanzlei.berlin/do ... aubnis.php
Es drohen Gefängnis- oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen, das sind einfach mal 6 Monatsgehälter. In diesem Fall kommt noch eine weitere Straftat hinzu: Fahren ohne Versicherungsschutz. Eine Mopedversicherung gilt nämlich nicht für Fahrzeuge, die schneller fahren können als 45 km/h, d. h. deine frisierte Karre ist nicht versichert. Und auch da langt Vater Staat gerne mal hin. Ich persönlich wüsste etwas erheblich besseres mit so viel Geld anzufangen, als es sinnlos dem Staat in den Rachen zu werfen. Und ja, eine vermeidbare Geldstrafe zu bezahlen, ist wirklich sinnlos.

Gruß

Michael
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von lasser »

Moin Michael,
wiewennzefliechs hat geschrieben:
Fr 24. Feb 2017, 18:36

Was das Geld übrighaben betrifft: Fahren ohne Fahrerlaubnis kann erheblich teurer werden als der Erwerb der Fahrerlaubnis, insbesondere dann, wenn man einen Unfall baut und die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt (was z. B. immer dann passiert, wenn der Unfallverursacher ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, lasser hat das ja bereits geschrieben).
Hm. Ist es nicht so, dass die Haftpflicht den Unfallgegner auszahlt, Dich aber in Regress nimmt?

LG
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von el bosso »

Was haltet ihr denn von nem twizy. Der faehrt in der Topversion 80kmh und hat mehr Dachflaeche als ein c1. Twyzis werden extrem häufig auf mobile o. Autoscout angeboten.
Zuletzt geändert von el bosso am Do 9. Mär 2017, 14:16, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Wer sich noch nicht einmal die A1-Fahrerlaubnis leisten kann, kann sich auch keinen Twizy leisten. Noch nicht einmal einen gebrauchten.

Davon abgesehen, ist der Twizy auch im Unterhalt teuer. Der Akku muss nämlich gemietet werden, und das kostet umgerechnet auf die Laufleistung ungefähr so viel wie der Sprit für ein "richtiges" Auto. Nur dass das "richtige" Auto mindestens doppelt so viele Sitzplätze, einen größeren Kofferraum und eine Heizung hat und rundum geschlossen ist.

@lasser: Ja, die Haftpflichtversicherung reguliert erstmal den Schaden und nimmt dann den (Nicht-)Versicherten in Regress. Unterm Strich kommt das aber auf's Gleiche raus. (Dass der Regress meines Wissens auf 5.000 Euro begrenzt ist, muss man ja nicht jedem verraten ;) Außerdem sind 5.000 Euro immer noch ein Vielfaches dessen, was der Erwerb einer A1-Fahrerlaubnis kostet)

Gruß

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Re: E-Roller Klasse M mit 60-70km/h?

Beitrag von lasser »

wiewennzefliechs hat geschrieben:
Sa 25. Feb 2017, 10:17
…Dass der Regress meines Wissens auf 5.000 Euro begrenzt ist, muss man ja nicht jedem verraten ;)
Das ist tatsächlich so (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Re ... enzung.php), und war mir neu. Das könnte mancher ja als Freibrief verstehen…
Danke jedenfalls für die Aufklärung.

Damit revidier ich meine vorherige Aussage, dass die Versicherung einen im Regressfall so richtig lang macht. Zu der Annahme kam ich durch einen mir bekannten Fall, der allerdings schon ziemlich lang zurückliegt. Da war ich noch inne School ;-) Der Betreffende hatte Haus und Hof verloren…

Aber dann ist ja immer noch die zivil- bzw. strafrechtliche Verfolgung da. Die wird dann u.U. deutlich dramatischer als der Maximalregress von €5000.

LG
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