Moin miteinander,
wo finde ich das Datum des Erwerbs des B196? Auf dem Führerschein sehe ich es nicht. Den Wisch der Fahrschule finde ich nicht.
Kann meine Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder die Fahrschule weiterhelfen? Die Versicherung für mein neues Fahrzeug interessiert sich für das Datum des Erwerbs.
Danke
David
B196 Datum des Erwerbs
- davidflorian
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- Alfons Heck
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Was hat eine Versicherung mit der Urlaubnis des Versicherungsnehmers das er persönlich das versicherte Fahrzeug bewegen darf zu tun?
Gruß
Alfons.
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Dachte ich auch, da man für b196 eh gewisse Sachen braucht ist das Datum des Erwerbs doch unerheblich. Einmal erteilt ist es doch "bis zum tot oder Verlust" gültig. Da würde ich persönlich eher einen anderen Versicherer aufsuchen.Alfons Heck hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 21:03Was hat eine Versicherung mit der Urlaubnis des Versicherungsnehmers das er persönlich das versicherte Fahrzeug bewegen darf zu tun?
Gruß
Alfons.
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- yakamoto
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Da die B196-Erweiterung nur eine Erweiterung des B-Führerscheins ist, gilt das Datum vom "B"
Sollte deine Versicherung die Einstufung anhand der B196-Erweiterung machen wollen, schließt dies jegliche Mitfahrer aus - von der Logik her
Gehe mal zu einer anderen Versicherung
PS: Nach Erhalt der B196-Erweiterung musst du diese in einen neuen Führerschein eintragen lassen. Somit sollte das Ausstellungsdatum hier Anhaltspunkte geben können.
Sollte deine Versicherung die Einstufung anhand der B196-Erweiterung machen wollen, schließt dies jegliche Mitfahrer aus - von der Logik her
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PS: Nach Erhalt der B196-Erweiterung musst du diese in einen neuen Führerschein eintragen lassen. Somit sollte das Ausstellungsdatum hier Anhaltspunkte geben können.
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- davidflorian
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Fragt check24.de oder beantwortet lieber meine Frage.
Ich sehe sofort einen Zusammenhang zwischen Fahrerlaubniserwerb und Risikobemessung. Zumindest bei uns B196ern, die glauben, im hohen Alter, elektrifizierte „125er“ steuern zu können, die abheben wie kleine Raketen
@yakamoto: Das Ausstellungsdatum ist ein Volltreffer. Vielen Dank
Ich sehe sofort einen Zusammenhang zwischen Fahrerlaubniserwerb und Risikobemessung. Zumindest bei uns B196ern, die glauben, im hohen Alter, elektrifizierte „125er“ steuern zu können, die abheben wie kleine Raketen
@yakamoto: Das Ausstellungsdatum ist ein Volltreffer. Vielen Dank
- Alfons Heck
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Das hast du aber nicht erwähnt. Auch Garargenparker usw können zu Sonderkonditionen führen.davidflorian hat geschrieben:...einen Zusammenhang zwischen Fahrerlaubniserwerb und Risikobemessung...
Gruß
Alfons.
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- yakamoto
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Re: B196 Datum des Erwerbs
Naja, Zusammenhang...
Meine Mutter ist 79 und hat ihren Führerschein schon etwas länger
Gefahren ist sie auch schon etwas länger nicht mehr
Wenn die Versicherung nun sagt, toll dass die Dame den Führerschein schon über 50 Jahre hat, dann kann sie bestimmt SUPER fahren und das Unfallrisiko ist viel geringer als das ihres Sohnes, der seinen Führerschein ja ERST 30 Jahre hat...
Ne, so eine Versicherung ist "schwierig"!
Bei der HUK machen die überhaupt kein Firlefanz mit sowas... schon deshalb nicht, da es sinnvoll ist die Fahrer (bis auf unter 25-jährige) nicht zu begrenzen.
Garagennutzung, Wohneigentum usw. ergibt evtl. ja noch Sinn bei der Risikobewertung, aber stumpf auf den Erwerb der Fahrerlaubnis abzustellen...
PS: Ich bin nur selbst mit meinen Versicherungen bei der HUK und vollkommen zufrieden. Ich bekomme keine Boni oder sonstige Vergünstigungen von der HUK! Dennoch, ich bin super zufrieden und habe all diese hier oft aufgeführten PROBLEME noch nie gehabt. Klar, manchmal ist auch die HUK nicht so kostengünstig in den Prämien, aber meistens nur wenige Euro ... pro Jahr!
Daher fragt doch als Referenz (persönlich) mal bei der HUK an...?!?
Meine Mutter ist 79 und hat ihren Führerschein schon etwas länger
Gefahren ist sie auch schon etwas länger nicht mehr
Wenn die Versicherung nun sagt, toll dass die Dame den Führerschein schon über 50 Jahre hat, dann kann sie bestimmt SUPER fahren und das Unfallrisiko ist viel geringer als das ihres Sohnes, der seinen Führerschein ja ERST 30 Jahre hat...
Ne, so eine Versicherung ist "schwierig"!
Bei der HUK machen die überhaupt kein Firlefanz mit sowas... schon deshalb nicht, da es sinnvoll ist die Fahrer (bis auf unter 25-jährige) nicht zu begrenzen.
Garagennutzung, Wohneigentum usw. ergibt evtl. ja noch Sinn bei der Risikobewertung, aber stumpf auf den Erwerb der Fahrerlaubnis abzustellen...
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Daher fragt doch als Referenz (persönlich) mal bei der HUK an...?!?
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