CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

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Kadett 1
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Kadett 1 »

Nein, ich kenne tatsächlich einen DEKRA Prüfer gut wollte aber einen unparteiisch fragen. Wenn man auch im Internet recherchiert sind die wichtigsten Sachen das die Abstände stimmen und der Winkel max 30° ist. Wenn man bei uns in der Region Polizeilich"Vorfahren" muss dann zu dieser Prüfstelle.

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PhilGHP
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von PhilGHP »

Mr XKL hat geschrieben:
Mi 12. Okt 2022, 16:37
Aber jetzt mal Butter bei die Fische… Dein TÜV-Mensch ist ein Freund von dir und er hat dich nur „beraten“… :lol:
Ich finde das sehr interessant. Was spricht deiner Meinung nach dagegen? Blinker duerfen 30cm nach vorne versetzt sein, vom hintersten Fahrzeugpunkt. Die genauen Ruecklichtregeln kenne ich nicht auswendig. Die Kennzeichenneigung passt, die Kennzeichenbeleuchtung auch, nur das mit dem Kabel wuerde ich definitiv anders machen, aber das ist wohl nicht direkt TUEV-relevant, schaetze ich mal. Und das ganze sind ja keine "tragenden Teile" in dem Sinn, da haelt sich kein Sozius fest, da steht niemand drauf, da braucht man keine Crashtests, wenn es vernuenftig konstruiert ist.

Gibts da irgendwelche klaren Regeln, gegen die verstossen wurde? Dass man am Heck eines Motorrades herumbaut ist nicht ganz unueblich, das machen viele. Beim CE 04 ist es halt relativ auffaellig.
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Mr XKL
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Mr XKL »

Also aus meiner gefühlsmäßigen Sicht spräche folgendes dagegen:

- Offene Kabel im Heck
- Das Kennzeichenschild seht sehr senkrecht direkt über dem Hinterrad, so dass beim Einfedern die Gefahr des Abreißens bestünde - also eine Gefährdung - anderer, wenn das Kennzeichen abfliegt.
- Das offene Hinterrad
- Von den Abständen und Regularien der Heckbeleuchtung k.A.

Aber bitte, ich bin da kein Spezialist, es ist nur so ein ungutes Gefühl, was mich da umtreibt…aber ich fahre ja damit nicht, wenn das nicht den Regularien entsprechen würde, wären mir die Konsequenzen im Falle einer Rennleitungsüberprüfung schlichtweg zu heavy (gg. da bewusste Umbauten Vorsatzdelikt, Erlöschen der BE, Sicherstellung des Rollers, Strafanzeige?)

Grüße

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Kadett 1
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Kadett 1 »

Mr XKL hat geschrieben:
Mi 12. Okt 2022, 17:01
Also aus meiner gefühlsmäßigen Sicht spräche folgendes dagegen

Aber bitte, ich bin da kein Spezialist.

Grüße
Gefühle sind was für verliebte, hier geht es um die allgemeinen Regeln der Technik. Nichts für ungut du kennst dich wirklich nicht aus.

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PhilGHP
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von PhilGHP »

Mr XKL hat geschrieben:
Mi 12. Okt 2022, 17:01
Also aus meiner gefühlsmäßigen Sicht spräche folgendes dagegen:

- Offene Kabel im Heck
- Das Kennzeichenschild seht sehr senkrecht direkt über dem Hinterrad, so dass beim Einfedern die Gefahr des Abreißens bestünde - also eine Gefährdung - anderer, wenn das Kennzeichen abfliegt.
- Das offene Hinterrad
- Von den Abständen und Regularien der Heckbeleuchtung k.A.
Das Kennzeichen ist wie serienmaessig an der Schwinge verschraubt. Das ist in seiner Position zum Hinterrad fix. Da reisst nix ab, das ist von der Stabilitaet bei vernuenftiger Konstruktion der Streben (die sehen statisch sehr vernuenftig aus) kein erhoehtes Risiko. Fuer mich waeren das potentielle Carbonteile aus der Edelschmiede, denn das wuerde dann wirklich auch gewichtsmaessig als ungefederte Masse echt was bringen.
Das Hinterrad darf m.E. offen sein. Die Zeiten sind vorbei, wo der Schmutzlappen bis knapp ueber die Nabe reichen Musste. Zum Glueck. Auch bei der serienmaessigen MT-07, ein weit verbreitetes sehr beliebtes Grosserienmotorrad, stoesst das Hinterrad als erstes an die Wand, wenn man rueckwaerts schiebt. Da ist sonst nichts.
Die Kabel sind nicht offen, die sind isoliert. Auch serienmaessig laufen die Kabel am Kennzeichentraeger offen, schau es dir mal an! Ich wuerde sie trotzem anders verlegen, wie gesagt, aber aus anderen Gruenden.
Also bisher sehe ich keine haltbaren Gruende gegen diese Konstruktion.

Frueher oder spaeter wird es sowas als Nachruestteil von den gaengigen Parts-Firmen geben. Wetten!
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Mr XKL »

@kadett 1
Na ja, als Rennfahrer weißt du natürlich bestens bescheid… :mrgreen: :lol:

Brauchst dich auch nicht angepisst zu fühlen, habe auch nie behauptet, dass es nicht StVZO-konform wäre… aber ich werde mal meinen TÜV-Experten fragen, wie das mit Heckumbauten so ist, wenn man die Beleuchtungseinrichtungen komplett verlegt und ein „offenes“ Hinterrad mit fast senkrecht darüber stehendem Kennzeichen montiert hat… ;)

@philGHP
Dann ist doch alles gut…👍🏼

In diesem Sinne: Freundschaft :mrgreen:

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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Kadett 1 »

Ich frage keinen mehr, mir reicht der Hauptingenieur beim örtlichen Tüv und sein untergebener Kollege.

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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Mr XKL »

Na Hauptsache, der TÜV-Mensch erinnert sich dann noch an seine mündliche Aussage, wenn dann doch mal die Rennleitung vor Ort Bedenken hat…
Mir war immer so, als ob maßgebliche Veränderungen an einem Fahrzeug, das nur im Originalzustand eine BE hat, entweder einzutragen wären oder eine ABE besitzen müssen…
Und wenn ich mir den folgenden Artikel durchlese, hier zB insbesondere das Thema „Radabdeckung“, habe ich Zweifel, dass die Radabdeckung in diesem Fall noch 150mm über die Mitte der Hinterachse reicht…

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... stombikes/

Aber noch einmal, mir ist es doch egal, wie wer mit welchen Umbauten rumfährt, solange er meine Familie und mich damit nicht schädigt :mrgreen:

Grüße

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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Kadett 1 »

Mr XKL hat geschrieben:
Mi 12. Okt 2022, 17:45


Aber noch einmal, mir ist es doch egal, wie wer mit welchen Umbauten rumfährt, solange er meine Familie und mich damit nicht schädigt :mrgreen:

Grüße
Hakuna Matata.

Radabdeckung
Laut StVZO ist für Motorräder eine Radabdeckung vorgeschrieben, die mindestens 150mm über der Achsmitte beginnt und dabei die Lauffläche komplett abgedeckt). Nach EG-Recht ist allerdings keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. Ergibt sich aus der Veränderung jedoch eine Verkehrsgefährdung, kann der Prüfer die Radabdeckung einfordern.

So und nach dem dies ermessen ist suche ich mir im Zweifelsfall einen der das gut findet und fertig.

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Mr XKL
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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Beitrag von Mr XKL »

…gern geschehen… :mrgreen:

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